Strahlenschutz in der Medizin und Technik
Strahlenschutz in der Medizin
In der Medizin wird ionisierende Strahlung sowohl im diagnostischen Bereich, als auch bei der Behandlung von Krankheiten eingesetzt. Am häufigsten kommt hierbei Röntgenstrahlung zum Einsatz, es können aber auch radioaktive Medikamente genutzt werden.
Röntgenstrahlung
Röntgenstrahlen sind elektromagnetische Wellen mit Photonenenergien zwischen dem ultravioletten Licht und der Gammastrahlung. Mit Röntgenstrahlung z.B. der Computertomographie (CT) kann der menschliche Körper zur Diagnose von Krankheiten durchleuchtet werden, wobei Knochen und Organe sichtbar werden. Im Rahmen von therapeutischen Maßnahmen können auch Krebserkrankungen mit (harter) Röntgenstrahlung behandelt werden.
Radioaktive Stoffe
Bei komplexen Erkrankungen, bei denen mit anderen Mitteln keine Diagnose erfolgen konnte, können in der Nuklearmedizin radioaktive Stoffe in geringen Mengen gezielt in Organe und Tumorzellen des Körpers gebracht werden. Dort zerfallen sie und senden Gammastrahlung aus. Mithilfe geeigneter Detektoren kann als Szintigraphie oder Positronenemissionstomographie (PET) ein zwei – oder dreidimensionales Bild des Körpers erstellt werden, mit dem Tumorerkrankungen sichtbargemacht werden können.
In der Therapie kann die ansonsten schädliche Wirkung von Teilchenstrahlern (meist Beta- Strahler) genutzt werden, um gezielt Tumore zu zerstören, Schilddrüsenerkrankungen ohne chirurgischen Eingriff zu heilen- oder entzündliche Gelenkerkrankungen zu lindern.
Strahlenschutz in der Technik
Anwendungen
In der Industrie werden Röntgenstrahlung und radioaktive Stoffe zur Materialanalyse und Werkstoffprüfung eingesetzt. Beispiele für Materialanalysen sind Schweißnahtprüfungen im Behälterbau und die Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) zur Bestimmung des Edelmetallgehalts in Metallen. Außerdem können Füllstandsmessungen in Silos oder Behältern ohne Kontakt mit dem Füllgut durchgeführt werden.
Genehmigung
Nach dem Strahlenschutzgesetz sind der Betrieb von Röntgeneinrichtungen und der Umgang mit radioaktiven Stoffen genehmigungsbedürftig. In speziellen Fällen reicht auch eine Anzeige bei der zuständigen Behörde aus. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
Ansprechpartner
Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen | |
Genehmigung / Anzeige Betrieb einer Röntgeneinrichtung | |
Fachkunde im Strahlenschutz | |
Bestimmung von Sachverständigen |
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz |
Aufsichtsbehörde |
Antragsformulare
Umgang mit radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG)
Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 19 StrlSchG)
Fachkundenachweis (§ 47 StrlSchV)
Genehmigung nach § 25 StrlSchG
Bestand an radioaktiven Stoffen (Jahresmeldung - § 85 StrlSchV)