Allgemeines zu Radon
Radon ist ein natürlicher Bestandteil der sog. Uran-Radium-Zerfallsreihe, die mit dem Element Uran anfängt und nach einer sehr langen Zeit mit einem stabilen Isotop des Elements Blei endet. Bei der Umwandlung von einem Element in das Nächstfolgende wird ionisierende Strahlung freigesetzt. In diesem Fall wird bei der Umwandlung von Radium-226 zu Radon-222 ein Alpha-Teilchen (Heliumkern) abgegeben.
Abbildung 1: Die Uran-Radium-Reihe, beginnend von Uran-238 an und endet mit dem stabilen Bleiisotop Blei-206. Wichtig innerhalb dieser Zerfallsreihe ist Radon-222.
Radon gehört zu der Gruppe der Edelgase im Periodensystem der Elemente und ist somit chemisch inert (das heißt, es reagiert so gut wie gar nicht mit anderen Elementen). Für den menschlichen Organismus ist es quasi unsichtbar, da es mit den Sinnesorganen nicht zu erfassen ist. Sein gasförmiger Zustand erlaubt es, das Radon sich im Boden bewegen kann und somit an die Oberfläche gelangen kann. Eine Zusammenfassung der wichtigen Eigenschaften von Radon ist in Abbildung 2 dargestellt.
Abbildung 2: Steckbrief Radon. Die wichtigsten Eigenschaften von Radon sind dargestellt.
Abbildung 3: Radon (gelbe Kugeln) kann sich im Boden anreichern und über Schäden im Fundament des Hauses in die Räumlichkeiten eindringen. Unter freiem Himmel verdünnt sich die Radonkonzentration in der Atemluft schnell auf eine unbedenkliche Menge pro Kubikmeter Luft.
Als Teil der Uran-Radium-Zerfallsreihe kommt Radon im Boden als Zwischenstufe vor. Die Menge an Radon im Boden ist dabei abhängig von der Menge an Uran und der Durchlässigkeit des Bodens. Es gilt dabei, je durchlässiger der Boden ist, umso mehr Radon kann aus der Tiefe an die Oberfläche gelangen.
Unter freiem Himmel ist die Anwesenheit von Radon meist unproblematisch, da es hier zu einer schnellen Verdünnung der Radonkonzentration in der Umgebungsluft kommt. Durch Schäden im Fundament eines Hauses kann sich Radon in der vom Gebäude umschlossenen Raumluft ansammeln und anreichern. Dieser Prozess geschieht unbemerkt aufgrund der fehlenden Wahrnehmung von Radon.
Seine chemischen und physikalischen Eigenschaften sorgen dafür, dass das meiste inhalierte Radon im Zusammenhang mit der Atmung wieder ausgeschieden wird. Die Zerfallsprodukte in der Luft können sich jedoch an winzig kleinen Staubpartikeln, sog. Aerosolen anlagern. Diese können sich innerhalb des Lungengewebes anlagern und die ebenfalls radioaktiven Folgeprodukte von Radon zerfallen dort weiter. Durch diesen Prozess wird erneut ionisierende Strahlung frei, welche das umgebende Lungengewebe schädigt. Im schlimmsten Fall kann daraus Lungenkrebs entstehen.
Aus medizinischen Studien ist hinlänglich bekannt, dass es einen signifikanten statistischen Zusammenhang zwischen einer jahrelangen Radonexposition (Exposition: Belastung) und einer Erhöhung des Risikos an Lungenkrebs zu erkranken gibt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung dem Thema Schutz vor Radon eine besondere Priorität gegeben.
Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon
Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber das Strahlenschutzgesetz am 27.07.2017 novelliert und mit der neuen, zum 31.12.2018 in Kraft getretenen Strahlenschutzverordnung den begleitenden Rahmen festgelegt. Die neuen Regelungen zum Thema Radon finden sich im Strahlenschutzgesetz in den § 121-132 und in der Strahlenschutzverordnung in den §155-158.
Einer der zentralen Punkte der neuen Gesetzgebung bezieht sich auf den sogenannten Referenzwert für die Radonkonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen. Der Referenzwert wurde auf 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft festgelegt und bezieht sich auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Er ist somit ein wichtiger Anhaltspunkt, wenn es um die Bewertung von Messergebnissen und eine mögliche im Anschluss an die Messung angeratene Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in der Raumluft geht.
Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten
In Radonvorsorgegebieten muss die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss gemessen werden. Ergibt die Messung, dass der Referenzwert überschritten wird, müssen geeignete Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration ergriffen werden.
Gelingt dies nicht und ergibt eine erneute Messung wieder eine Überschreitung des Referenzwertes, müssen bei der zuständigen Behörde die betroffenen Arbeitsplätze angezeigt werden. Weitere Maßnahmen und Schritte werden in der Broschüre zum Thema Radon aufgegriffen und dargestellt.