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Thema: Strahlenschutz

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| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Strahlenschutz

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verlängerung der Laufzeiten der belgischen Atomkraftwerke Doel 4 und Tihange 3

Das Bild zeigt zwei Kühltürme eines Atomkraftwerkes Atomkraftwerk
Foto: © vom - stock.adobe.com

Angesichts befürchteter Energieengpässe plant Belgien, die Laufzeit der Atomkraftwerke (AKWs) Doel 4 und Tihange 3 um 10 Jahre bis mindestens 2035 zu verlängern. Die beiden Reaktoren wurden 1985 in Betrieb genommen und liefern je circa 1000 MW (el). Das Projekt soll laut belgischer Regierung eine wesentliche Rolle zur Sicherung der Stromversorgung des Landes spielen.

Der Umweltverträglichkeitsbericht und eine nichttechnische Zusammenfassung des Berichts sind ab dem 20. März 2023 auf der unten stehenden Internetseite in deutscher, französischer und niederländischer Sprache verfügbar.

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP

Das belgische Energieministerium hatte die betroffenen Nachbarstaaten (darunter auch Deutschland) offiziell über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung dieser beiden Reaktoren informiert und darum gebeten, der zuständigen belgischen Behörde das Interesse an einer Verfahrensbeteiligung mitzuteilen.

Die belgischen Behörden haben die deutsche Seite darüber informiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP vom 20. März 2023 bis zum 20. Juni 2023 stattfinden wird.

Die zuständige belgische Behörde gibt der deutschen Öffentlichkeit bis einschließlich 20. Juni 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme (in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache). Bürgerinnen und Bürger, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, können ihre Stellungnahmen per E-Mail oder in Schriftform an die zuständige belgische Behörde richten.

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Behördenseitig beteiligen sich Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen. Hierbei hat Nordrhein-Westfalen, als gemäß § 58 Abs. 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuständige Behörde, die Federführung übernommen und informiert auf ihrer Internetseite zu dem Vorhaben.

Weiterführende Informationen (extern):

Öffentliche Konsultation zur Verlängerung der Laufzeit von Doel 4 und Tihange 3 (in deutscher Sprache)

Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Aufschub der Abschaltung der Kernkraftwerke Doel 4 und Tihange 3 (PDF)

Nichttechnische Zusammenfassung der UVP im Zusammenhang mit dem Aufschub der Abschaltung der Kernkraftwerke Doel 4 und Tihange 3 (PDF)

Notifizierungsschreiben der belgischen Regierung (PDF)

Themenseite des BMUV

Grenzüberschreitende UVP zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4 – UVP-Portal des Bundes (uvp-verbund.de)