Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Durch die Ausweisung von Schutzgebieten können die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwirklicht werden und so unmittelbar zur Erhaltung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen, der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft beitragen. Mit den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien des Bundesnaturschutgesetzes werden verschiedene Schutzschwerpunkte gesetzt.
Naturschutzgebiete
Bei Naturschutzgebieten (§ 23 BNatSchG) handelt es sich um Gebiete, die dem Schutz der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit dienen. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. In der Schutzverordnung werden der jeweilige Schutzzweck sowie die geltenden Ge- und Verbote benannt. Für die Allgemeinheit sind Naturschutzgebiete meist zugänglich, wobei sich das Betretungsrecht in der Regel auf das vorhandene Wegenetz beschränkt. Ausnahmen von den Verboten der jeweiligen Verordnung können jedoch zugelassen werden, soweit es der Schutzzweck erlaubt.
Im Saarland gibt es 98 Naturschutzgebiete (Naturschutzgebiete und als Naturschutzgebiete ausgewiesene Natura 2000-Gebiete), Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist § 23 Bundesnaturschutzgesetz.
Nachfolgend erhalten Sie extern eine Auflistung aller im Saarland ausgewiesener Naturschutzgebiete (bestehend aus Naturschutzgebieten und als Naturschutzgebiete ausgewiesene Natura 2000-Gebiete, denen durch europäisches Recht eine besondere Stellung zukommt). Unter den einzelnen Naturschutzgebieten finden Sie die zugehörigen Naturschutzgebietsverordnungen, die Auskunft darüber geben, welche Handlungen in diesen Gebieten erlaubt bzw. verboten sind, sowie der Schutzzweck dieser Gebiete. Handelt es sich bei einem Naturschutzgebiet um ein Natura 2000-Gebiet, erhalten Sie zusätzliche Informationen wie die Managementplanung zu diesem Schutzgebiet, Kartenmaterial, die Standard-Datenbögen und die Erhaltungsziele.
Naturschutzgebiete im Saarland
Einen Überblick sowie die genaue Lage von Naturschutzgebieten im Saarland erhalten Sie mithilfe des Geoportals des Saarlandes. Zur Darstellung der im Saarland vorkommenden Naturschutzgebiete wählen Sie unter „Schutzgebiete_INSPIRE“ „Naturschutzgebiet“ aus.
Link zum Geoportal des Saarlandes
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) sind Gebiete, die zur Erhaltung und Entwicklung bzw. Wiederherstellung von Landschaftsräumen eingerichtet sind. Hier liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der kulturhistorischen Bedeutung. Es handelt sich hier nicht um Landschaften, die in einem vom Menschen weitgehend unberührten Zustand sind, sondern meist um Landschaftsteile, die Abbild der historischen Nutzung sind. Landschaftsschutzgebiete haben eine wichtige Funktion für die naturbezogene und naturverträgliche Erholung.
Nachfolgend erhalten Sie extern eine Auflistung aller im Saarland ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete (bestehend aus Landschaftsschutzgebieten und als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete, denen durch europäisches Recht eine besondere Stellung zukommt). Unter den einzelnen aufgelisteten Landschaftsschutzgebieten finden Sie die zugehörigen Verordnungen, die Auskunft über den Schutzzweck dieser Gebiete sowie Auskunft darüber gibt welche Handlungen in diesen Gebieten erlaubt bzw. verboten sind. Handelt es sich um ein Natura 2000-Gebiet erhalten Sie zusätzlich weitere Informationen, wie die Managementplanung zu diesem Schutzgebiet, Kartenmaterial, die Standard-Datenbögen und die Erhaltungsziele.
Landschaftsschutzgebiete im Saarland
Einen Überblick über die im Saarland ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete erhalten sie mithilfe des Geoportals des Saarlandes. Zur Darstellung der im Saarland vorkommenden Landschaftsschutzgebiete wählen Sie unter „Schutzgebiete_INSPIRE“ „Landschaftsschutzgebiet“ aus.
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Geschützte Biotope
Geschützte Biotope sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum vor allem für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben. Sie bilden oft Ausgangspunkte für die Neu- und Wiederbesiedelung umliegender Lebensräume und nehmen somit eine besondere Stellung im Natur- und Artenschutz ein. Diese sind gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten.
Zu den besonders geschützten Biotopen zählen:
- natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
- offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
- offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
- Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
- magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) im Erhaltungsgrad A oder B+, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Diese sind geschützt, ohne dass es einer Unterschutzstellung durch eine Verordnung oder eines Landschaftsplans bedarf.
Besonders geschützte Biotope werden im Saarland durch die Untere Naturschutzbehörde regelmäßig erfasst, registriert und aktualisiert und diese Erfassung öffentlich zugänglich gemacht. Die Daten zu diesen Biotopkartierungen können im Geoportal des Saarlandes eingesehen werden. Nachfolgend finden Sie den entsprechenden Link zum Geoportal des Saarlandes (im Schutzgebietskataster unter "Themen" unter „Biotopkataster / aktuelle Biotopkartierung saarlandweit“ sind folgende Layer zur Darstellung der Geschützen Biotope anzuwählen: „geschützte Biotope- Flächen“, „geschützte Biotope- Linien“; „geschützte Biotope- Punkte“).
Link zum Geoportal des Saarlandes
Naturdenkmäler
Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG) sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Die Beseitigung eines solchen Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Die Verordnungen zur Ausweisung und zum Schutz dieser saarländischen Naturdenkmäler finden Sie nach Landkreisen und Örtlichkeit sortiert unter nachfolgendem Link:
Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) umfassen Elemente aus und Teile von der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Lesitungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Verordnungen zu den geschützten Landschaftsschutzbestandteilen finden Sie nach Landkreisen sortiert unter nachfolgendem Link aufgelistet:
Geschützte Landschaftsbestandteile im Saarland
Geoportal des Saarlandes
Weitere Informationen
https://www.bfn.de/themen/gebietsschutz-grossschutzgebiete.html (extern)