Thema: Naturschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Naturschutz

EU will gebietsfremde Arten in der heimischen Tier- und Pflanzenwelt bekämpfen

Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Umsetzung mitreden

Es gibt Tier- und Pflanzenarten, die in Europa nicht heimisch sind, sich jedoch rasant ausbreiten und für heimische Arten zur Gefahr werden. Daher will die Europäische Union deren Ausbreitung eindämmen. Vor der Umsetzung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung über die vorgeschlagenen Maßnahmen informieren und dazu äußern. Vom 1. Oktober bis zum 2. Dezember 2024 ist eine Beteiligung zu zwei neuen eingewanderten gebietsfremden Arten – dem Wassersalat und der Asiatischen Hornisse – möglich.

Die Europäische Union hat 2014 zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine Verordnung erlassen und inzwischen mehrfach aktualisiert – zuletzt 2022. Mittlerweile sind darin 88 Tier- und Pflanzenarten auflistet, die sich in Europa auf Kosten heimischer Arten ausbreiten. Der aus Nordamerika stammende Waschbär ist ein prominentes Beispiel hierfür: Er sieht zwar putzig aus, macht sich aber gerne über die Nester heimischer Greifvögel her und gefährdet so deren Bestand. Ziel der EU ist es, diese sogenannten „invasiven“ Arten deutlich zu reduzieren oder deren weitere Verbreitung einzuschränken.

Mitgliedsstaaten, in deren Hoheitsgebiet sich eine solche Art etabliert hat und weitverbreitet ist, sind zu Managementmaßnahmen verpflichtet. Bevor diese Maßnahmen beschlossen werden, sieht die Verordnung eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Da sich Verbreitungsgebiete ändern, wird die Liste ständig angepasst und notwendige Öffentlichkeitsbeteiligungen werden sukzessive durchgeführt. Zwei für Deutschland und das Saarland neu gelistete relevante Arten sollen nun in die Verordnung mitaufgenommen werden: der Wassersalat (Pistia stratiodes) und die Asiatische Hornisse (Vespa velutina ssp. nigrithorax).

Zur Information dienen maßgeblich Entwurfsblätter zu artbezogenen Managementmaßnahmen inklusive der entsprechenden Hintergrundinformationen zu den Inhalten der EU-Verordnung. Diese sind hier veröffentlicht. Dort werden die ausgelegten Dokumente zur Ansicht und mit der Möglichkeit, sich frühzeitig an deren Änderung oder Überarbeitung zu beteiligen, bis zum Ende der Anhörungsfrist am 2. Dezember 2024 bereitgestellt.

Für Stellungnahmen sollte vorzugsweise das Anhörungsportal im Internet genutzt werden. Alternativ können die Unterlagen aber auch im Zentrum für Biodokumentation, Am Bergwerk Reden 11, 66578 Landsweiler-Reden, eingesehen werden. Dort besteht ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen (auch zur Niederschrift) abzugeben.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz