Neues Zuhause für Mauersegler
Umweltministerin Petra Berg platziert Nistkästen am LVGL-Gebäude
Bauvorhaben sollen Tiere bei der Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser und Überwinterung möglichst nicht stören. Wenn Nistplätze durch Baumaßnahmen verloren gehen, müssen sie durch künstliche Nisthilfen ersetzt werden. Bei der Sanierung des Gebäudes des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) waren Niststätten von Mauerseglern betroffen, deren Brutplätze verloren gegangen sind. Diese wurden nun durch Nistkästen ersetzt.
„Ist der Erhalt einer Brutstätte nicht zu gewährleisten, muss eine Alternative ermöglicht werden. Dieser Ersatz sollte möglichst nah am ursprünglichen Standort bleiben, damit die Maßnahmen Erfolg haben“, betont Umweltministerin Petra Berg. „Viele Arten der Sing- und Seglervögel bauen nicht jedes Jahr ein neues Nest, sondern beziehen vorhandene Nester. Die Gebäudebrüter – in diesem Fall die Mauersegler – ziehen hoffentlich nach Abschluss der Sanierung in der kommenden Saison wieder beim LVGL ein.“
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) berät als Untere Naturschutzbehörde Bauherren bei entsprechenden Vorhaben. In einer Vielzahl von Fällen können durch Berücksichtigung von passenden Bauzeiten (Bauen und Abreißen außerhalb der Brut- und Setzzeit) Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.
Hintergrund
Viele geschützte Tierarten leben in und an Gebäuden. Wenn Sanierungs-, Abriss- und Baumaßnahmen anstehen, muss nach Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes Rücksicht auf sie genommen werden. Gebäudebrüter, also Vögel, die Gebäude oder Häuser als Brutplatz wählen, brauchen Nischen oder Höhlen. Daher werden häufig Ersatznistkästen angebracht, um verloren gegangene Niststätten zu ersetzen.
Wichtiger Kooperationspartner des behördlichen Artenschutzes ist das NABU Projekt „Schwalben willkommen“ und die Kartierung der Niststätten durch Ehrenamtliche. Auch an Gebäuden, an denen bisher keine Niststätten vorhanden waren, werden durch Bauherren freiwillig Niststätten installiert – nach der zuständigen Fachberatung des LUA.
Alleine in der Landeshauptstadt Saarbrücken konnten seit 2015 mehr als 100 Niststätten, meistens für Mauersegler, Haussperlinge, Mehlschwalben und Siedlungsfledermäuse, durch artangepasste Niststätten ersetzt werden. Im Zuge der weiteren energetischen Sanierung an vielen Altbauten in den nächsten Jahren werden noch viele weitere Ersatznistplätze benötigt.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung ist die Aufklärungsarbeit sehr wichtig. Die gerade erschienene Broschüre zum Gebäudebrüterschutz im Saarland, die das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte des Saarlandes im LUA sowie der Kompetenzstelle für Vogelschutz des NABU Saarland herausgegeben hat, ist hier sehr hilfreich.
Weitere Informationen zum Thema Baustellenmanagement und Artenschutz am Gebäude finden Sie hier.
Medienansprechpartner
Matthias Weber
Pressesprecher
Keplerstraße 18
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