NMOB - Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen
Diese Richtlinie dient im Rahmen der NMOB-Förderstrategie dem Zweck, Verkehrsträger effizient zu verknüpfen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen. Den Rahmen hierfür hat das Land bereits mit der Broschüre „Mobilitätsstationen im Saarland. Ein Leitfaden“ und dem Gestaltungsleitfaden „Mobilitätsstationen im Saarland“ definiert.
Ziel ist es, durch die Förderung des Neubaus, des Umbaus, des Ausbaus und der Erweiterung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur eine sozialverträgliche, ökologische, ökonomische, intermodale, barrierefreie und attraktive Mobilität im Saarland zu ermöglichen.
Das Förderprogramm richtet sich an die Eigentümer der entsprechenden Verkehrsinfrastruktur, insbesondere an die saarländischen Kommunen.
Was wird gefördert? (bitte Fußnoten beachten)
- Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätstationen, die den Nutzern kostenfrei[1] zur Verfügung gestellt werden müssen. Hierzu zählen:
- Haltepunkte des ÖPNV, welche um mindestens ein ergänzendes Mobilitätsangebot (neben dem Fußverkehr) erweitert werden, einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Ausstattungen.
- Verknüpfungspunkte, die keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen, zum Beispiel in Wohnquartieren und dort mindestens drei verschiedene Verkehrsträger miteinander kombinieren. Außerdem ist die positive Wirkung auf die Stärkung des ÖPNV nachzuweisen.
- Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilitätsstationen[2] erhöhen, oder
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität an Mobilitätsstationen[3] durch weitere Ausstattungen.
[1] Ausgenommen hiervon sind Ladeentgelte für die Nutzung von Pkw-Ladesäulen
[2] Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der vorhandenen oder geplanten barrierefreien Zuwegung
[3] Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der vorhandenen oder geplanten barrierefreien Zuwegung
Wer wird gefördert?
- Aufgabenträger des ÖPNV (mit Ausnahme des SPNV im Sinne von § 5 Absatz 1 ÖPNVG)
- Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen
- Kommunen
Wie hoch ist die Förderung?
Förderfähig ist der Neu-, Um- und Ausbau von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstationen. Diese müssen den Nutzern kostenfrei zur Verfügung stehen.
Die Förderquote beträgt bis zu max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die parallel durchgeführte Maßnahme zur Erhöhung der Barrierefreiheit an Haltepunkten des ÖPNV kann die Förderquote bis zu 90 % betragen.
Zusätzlich werden Planungskosten pauschal mit 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Eine Kumulation mit anderen Zuwendungen ist zulässig, sofern es sich nicht um Landesmittel oder eine Doppelförderung der Maßnahme handelt.
Mögliche Förderungen Bund
- Kommunalrichtlinie
- Digitalisierung kommunales Verkehrssysteme (Antragstellung nur bei Aufruf)
- Kurzfristige Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von Mobilitätsstationen (Antragstellung nur bei Aufruf)
Wie stelle ich einen Antrag?
Förderantrag NMOB - Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen (PDF, 817KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Zuwendungsanträge sind in schriftlicher Form zu richten an:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Argrar und Verbraucherschutz
Poststelle
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
oder in digitaler Form zu richten an:
Wie komme ich an mein Geld?
Was ist zu beachten?
Richtlinie NMOB - Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
FAQ´s NMOB-Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Broschüre Mobilitätsstationen (PDF, 8MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Gestaltungsleitfaden Mobilitätsstationen (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Anwendung des Gestaltungsleitfadens für Mobilitätsstationen ist verbindlich.
Weitere Informationen bzgl. der Barrierefreiheit
Leitfaden "Einfach laden ohne Hindernisse" (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Weitere Informationen zu Mobilitätsstationen finden Sie hier.
Kontakt im Ministerium
Jan Haßdenteufel
Referat F/6: Neue Mobilitätsformen, ÖPNV-Förderung, PBefG-Genehmigungsbehörde
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken