Thema: mobilitaet
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Verkehr

NMOB - Rad

Im Sinne eines klima- und umweltverträglichen Verkehrssektors ist es ein Ziel der saarländischen Landesregierung, insbesondere auch den Radverkehr zu fördern, da dieser entscheidend zur Mobilitäts- und Verkehrswende beiträgt.

Die saarländischen Kommunen sollen mit der Richtlinie dabei unterstützt werden, den Radverkehrsanteil im Saarland zu erhöhen. Der Ausbau des fahrradgebundenen Lastenverkehrs im Saarland soll dabei einen Schwerpunkt bilden.

Das Förderprogramm richtet sich vor allem saarländische Kommunen und Bildungseinrichtungen, aber auch Vereine, Unternehmen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Anträge sind seit Januar 2024 wieder möglich.

Was wird gefördert?

  1. Beschaffung von Pedelecs
  2. Beschaffung von serienmäßig hergestellten Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
  3. Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
  4. Fahrradabstellanlagen mit mindestens 6 Stellplätzen an Bildungs- und Freizeiteinrichtungen 
  5. Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen
  6. Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
  7. Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschl. Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
  8. Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs

Wer kann gefördert werden?

  • Für Vorhaben gem. 1-7: Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger; gemeinnützige Unternehmen (gGmbH); kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen

  • Für Vorhaben gem. 1-3, 6-8 zusätzlich: Gemeinden, Städte, Landkreise

  • Für Vorhaben gem. 2 und 7 zusätzlich: Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine

  • Für Vorhaben gem. 2 zusätzlich: Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland

(siehe hierzu die numerische Aufzählung unter Menüpunkt „Was wird gefördert?“)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Pedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 €

  • Lastenpedelecs und Lastenfahrräder bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 € bzw. 1.000 €

  • Service- und Reparatur-Stationen bis zu 75 %, bis zu einer max. Fördersumme von 8.000 €

  • Fahrradabstellanlagen (mind. 6 Stellplätze) bis zu 80 %, bis zu einer max. Fördersumme von 40.000 € pro Anlage

  • Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen bis zu 80 %, bis zu einer max. Fördersumme von 30.000 € pro Anlage

  • Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 %, bis zu einer max. Fördersumme von 15.000 € pro Anlage

  • Innovative Projekte bis zu 80 %, bis zu einer max. Fördersumme von 50.000 €

  • Radverkehrskonzepte bis zu 80 %, bis zu einer max. Fördersumme von 50.000 €

Wie stelle ich einen Antrag?

Anträge sind seit Januar 2024 wieder möglich.

Den Zuwendungsantrag finden Sie hier Antrag NMOB-Rad

Der Antrag ist in schriftlicher oder digitaler Form zu richten an:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland

Poststelle

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken 

poststelle@umwelt.saarland.de

Bei fachlichen Rückfragen steht Ihnen Florian Gebel (Kontaktdaten s. u. Kontaktbox) zur Verfügung.

Wie komme ich an mein Geld?

Antrag NMOB-Rad (PDF, 455KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verwendungsnachweis (VN- NMOB- Rad) (PDF, 236KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB-Förderstrategie (PDF, 639KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Was ist zu beachten?

  • Vereine sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und innovative Projekte förderberechtigt.
  • Privatpersonen und Unternehmen sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder und Lastenpedelecs förderberechtigt.
  • Kennzeichnung der Förderung mit Hinweis auf das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Richtlinie NMOB-Rad (PDF, 206KB, Datei ist nicht barrierefrei)

FAQ´s Richtlinie NMOB Rad

Merkblatt Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB-Förderstrategie

Kontakt im Ministerium