Thema: mobilitaet
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Verkehr

NMOB - Barrierefreiheit

Der „Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV“ hat die Barrierefreiheit als besonderes Handlungsfeld definiert. Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind in den Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum 01. Januar 2022 zu erreichen. Hierzu zählen die barrierefreie Gestaltung der Fahrzeuge und der Infrastruktur wie z. B. die Haltestellen. Die Relevanz des Themas für das Saarland spiegelt sich in der Förderrichtlinie NMOB Barrierefreiheit wieder, in deren Rahmen der barrierefreie Umbau von Haltestellen mit 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert wird. Das Land stellt nun zur Unterstützung der Antragsteller*innen und zur Gewährleistung eines einheitlichen Standards für die Herstellung von barrierefreien Haltestellen im Saarland zusätzlich als Handreichung den „Leitfaden zur Richtlinie NMOB Barrierefreiheit“ zur Verfügung. Dessen bauliche Mindestanforderungen orientieren sich an den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und Empfehlungen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Mit der im Mai 2023 überarbeiteten RL NMOB Barrierefreiheit wird die Einhaltung der Vorgaben des Leitfadens verpflichtend.

Was wird gefördert?

Förderung von Aus- , Um- und Neubaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen

Wer kann gefördert werden?

  • Städte, Gemeinden, Landkreise

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Es werden Haltestellen gefördert, die folgende Kriterien erfüllen:

  • hohes Fahrgastaufkommen im Vergleich zu anderen Haltestellen im Gebiet des Aufgabenträgers
  • hohe quantitative Bewertung des ÖPNV-Angebotes im Vergleich zu den anderen Haltestellen im Gebiet des Aufgabenträgers,
  • sogenannte soziale Bedarfsschwerpunkte für mobilitätseingeschränkte Menschen, müssen im unmittelbaren Einzugsbereich der Haltestelle vorhanden sein,
  • die Haltestelle ist/wird in den nächsten drei Jahren barrierefrei erreichbar sein oder
  • wird vom Antragsteller als „allgemein dringlich“ eingestuft.

Wie hoch ist die Förderung?

 90 % der zuwendungsfähigen Kosten

Wie stelle ich einen Antrag?

Antrag NMOB-Barrierefreiheit (PDF, 955KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Zuwendungsanträge sind in schriftlicher Form zu richten an:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Argrar und Verbraucherschutz
Poststelle
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken

oder in digitaler Form zu richten an:

poststelle@umwelt.saarland.de

Wie komme ich an mein Geld?

Verwendungsnachweis / Prüfung der Vergabe von Bauleistungen < 150.000 € (ohne MwSt.) in der Zeit vom 09.04.2020 bis (voraussichtlich) 31.12.2024

Verwendungsnachweis - Vergabe unter Wertgrenze (PDF, 958KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verwendungsnachweis / Prüfung der Vergabe von Bauleistungen > 150.000 € (ohne MwSt.)

Verwendungsnachweis - Vergabe über Wertgrenze (PDF, 844KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Dokument zum Mittelabruf (PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB-Förderstrategie (PDF, 639KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Was ist zu beachten?

Leitfaden Richtlinie NMOB - Barrierefreiheit (PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Der Leitfaden ist zwingend einzuhalten.

Richtlinie NMOB - Barrierefreiheit (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt Vergaberechtliche Pflichten EFRE (PDF, 304KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Beispiel Checkliste Auftragsberatungszentrum Bayern (PDF, 858KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt im Ministerium

Julia Büch
Referat F/6: Neue Mobilitätsformen, ÖPNV-Förderung, PBefG-Genehmigungsbehörde

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Romy Preukschat
Referat F/6: Neue Mobilitätsformen, ÖPNV-Förderung, PBefG-Genehmigungsbehörde

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken