Thema: Mobilität
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Luftfahrt

Allgemeines

Luftverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherstellung der erforderlichen Mobilität im Saarland – sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Der Flughafen Saarbrücken als internationaler Verkehrsflughafen ist hierbei die wichtigste Luftverkehrsinfrastruktur des Landes. Darüber hinaus gibt es einen Verkehrslandeplatz, zwei Segelfluggelände, mehrere Sonderlandeplätze sowie zahlreiche Modellfluggelände im Saarland.

Zentraler Ansprechpartner

Zentraler Ansprechpartner in Sachen Luftfahrt im Saarland ist das Luftfahrtreferat des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Dessen Zuständigkeit erstreckt sich auf die Bereiche Luftverkehr, Luftsicherheit und den Vollzug der luftverkehrsgesetzlichen Regelungen des Bundes, wie etwa des Luftverkehrsgesetzes, des Luftsicherheitsgesetzes oder des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (ziviler Luftverkehr).

Zu den wichtigsten Aufgaben der Landesluftfahrtbehörde gehören:

  • Luftaufsicht über den Flughafen Saarbrücken und andere Luftverkehrsanlagen
  • Genehmigung von Luftverkehrsanlagen (zum Beispiel Modellflug, Landeplätze und anderes)
  • Luftrechtliche Genehmigung oder Stellungnahme für die Errichtung von Bauwerken, Anlagen und Geräten sowie sonstigen Hindernissen und Bodenvertiefungen auf Flugplätzen oder in deren Umgebung
  • Erteilung von Außenstart- und Landeerlaubnissen, Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen, Genehmigung zur besonderen Nutzung des Luftraums
  • Erteilung, Verlängerung und Entzug von Erlaubnissen für Luftfahrtpersonal (Privatpiloten)
  • Luftsicherheitsbehörde nach Luftsicherheitsgesetz
  • Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz im Bereich Luftverkehr

Nähere Informationen zu den einzelnen Aufgaben und Formulare auf den Unterseiten.

Flugplätze

Mit dem internationalen Verkehrsflughafen Saarbrücken verfügt das Saarland über eine moderne Luftverkehrsinfrastruktur für den gewerblichen Linien- und Charterflugverkehr. Hunderttausende nutzen jedes Jahr den Flughafen Saarbrücken für ihre Geschäfts- und Urlaubsreisen. Darunter sind auch viele aus den benachbarten Départements Moselle und Bas-Rhin sowie aus Rheinland-Pfalz und Luxemburg.

Der Flughafen konnte im Jahr 2008 Jubiläum feiern: Acht Jahrzehnte waren es her, dass ab den Saarwiesen bei Sankt Arnual die ersten Linienverbindungen nach Frankfurt und Paris eingerichtet wurden. Der Umzug auf das Flugfeld in Saarbrücken-Ensheim folgte in den 60-er Jahren. Seit 1972 ist der Airport als internationaler Verkehrsflughafen anerkannt.

Informationen zu den Zielen, die ab Flughafen Saarbrücken erreicht werden, sowie der aktuelle Flugplan finden sich auf der Website des Flughafens.

Landeplätze im Saarland

Darüber hinaus steht mit dem Verkehrslandeplatz Saarlouis-Düren ein weiterer Flugplatz insbesondere für Privatflugverkehr, den Luft- und den Fallschirmsport zur Verfügung.

Auch Segelfliegerei wird im Saarland betrieben. Hierfür stehen insbesondere das Landesleistungszentrum Segelflug in Marpingen sowie das Segelfluggelände in Dillingen zur Verfügung.

Sonderlandeplätze - unter anderem Bexbach und Sötern/Schwarzenbach -, Hubschrauberlandeplätze sowie Modellfluggelände ergänzen das Angebot im Saarland.

Flugbetrieb

Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vom 05.12.2012 mit den zwischenzeitlich erfolgten Änderungen legt technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb fest.

Spezialisierter Flugbetrieb (SPO)

Entsprechend Artikel 10 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 sind in Deutschland ab dem 21.04.2017 die auf den spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern bezogenen Bestimmungen der Anhänge II, III, VII und VIII der vorgenannten Verordnung anzuwenden.

Ab diesem Zeitpunkt unterliegt nach Anhang VIII (Teil-SPO)

  • der gewerbliche wie auch der nicht gewerbliche spezialisierte Flugbetrieb mit Flugzeugen und/oder Hubschraubern der Erklärungspflicht bzw.
  • in bestimmten definierten Fällen, der gewerbliche spezialisierte Flugbetrieb mit hohem Risiko mit Flugzeugen und/oder Hubschraubern

der Genehmigungspflicht.

Zum Luftfahrtbundesamt

Luftaufsicht

Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt ist nach dem Luftverkehrsgesetz Aufgabe der Luftfahrtbehörden und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle.

Örtliche Beauftragte

Die Luftaufsicht kann durch örtliche oder überörtliche Luftaufsichtsstellen erfolgen und wird im Saarland örtlich durch Beauftragte für Luftaufsicht ausgeführt. Die Luftfahrtbehörde ist somit am Flughafen Saarbrücken und auf Landeplätzen mit starkem Verkehrsaufkommen (so in Saarlouis-Düren und Marpingen) durch die jeweilige Luftaufsichtsstelle vertreten. Auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle hat die Luftfahrtbehörde Aufgaben an die Flugleitung übertragen.

Zur örtlichen Luftaufsicht an dem Verkehrsflughafen und Landeplätzen gehört auch die Ahndung von Verstößen gegen die Flugplatzgenehmigung. Im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht werden im Interesse der Sicherheit, aber auch zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt, Verstöße gegen das Luftverkehrsrecht verfolgt und geahndet.

Kontakt im Ministerium

Referat F/2
Luftfahrt

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken