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Schifffahrtsabgaben auf der Mosel werden zum 1. Juli 2025 abgeschafft

Im „Moselvertrag“ von 1956 zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel sind Bestimmungen über Abgabenerhebungen enthalten. Zum 1. Juli 2025 werden diese Schifffahrtsabgaben nun abgeschafft. Dies hat der Bundesrat am 27. September 2024 beschlossen.

„Dank des gemeinsamen Engagements der rheinlandpfälzischen und der saarländischen Landesregierung ist es gelungen, den Bund dazu zu bewegen, die Schifffahrtsgebühren auf der Mosel abzuschaffen“, sagt Ministerin Petra Berg. „Ab Juli 2025 wird die Schifffahrt auf der Mosel der Schifffahrt auf anderen Bundeswasserstraßen gleichgestellt. Eine Maßnahme, die die saarländische Wirtschaft entlastet und die Mosel als Transportweg weiterhin attraktiv hält.“

Darüber hinaus findet auf der Mosel seit vielen Jahren der Bau der zweiten Schleusenkammern von insgesamt elf Schleusen statt. Dies ist ebenfalls ein wichtiger Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Transportweges Mosel.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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