Absatzförderung
Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Die Agrar- und Ernährungswirtschaft kann ihre Waren bundesweit, im Binnenmarkt der EU sowie auf den Drittlandsmärkten international absetzen. Dabei können sie durch verschiedene Wege der sog. Absatzförderung von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen geeignet sein, das Ansehen der in der Europäischen Gemeinschaft erzeugten landwirtschaftlichen Produkte zu steigern und den Verbraucher über qualitative und ernährungswissenschaftliche Aspekte sowie die Sicherheit der Lebensmittel und ihre Produktionsweise zu informieren.
Förderung auf regionaler Ebene
Auf regionaler Ebene bietet das Saarland seit Oktober 2015 den anerkannten Erzeugerorganisationen und Interessengemeinschaften der regionalen Erzeugung in Landwirtschaft und Gartenbau finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung eigener Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen an. Die vollständige „Richtlinie zur Förderung der Vermarktung regionaler oder ökologischer Erzeugnisse“ SANI Nr: SA.43217 ist unter Bürgerdienste „FRL Vermarktung regionaler Erzeugnisse “zu finden. Über diese Richtlinie können „Aktionstage“ der ökologischen oder konventionellen Landwirtschaft, Messebeteiligungen und Ausstellungen von Vereinen und Verbänden von Landwirtschaft und Gartenbau oder Logistik-Kooperationen unterstützt werden. Des Weiteren kann die Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerbe, aber auch Marktforschung für neue Wege in der regionalen Vermarktung unterstützt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit die Kosten, die bei der Einführung von Qualitätszeichen entstehen, fördern zu lassen. Dazu passende Beratungsangebote für Erzeugerbetriebe können zusätzlich gefördert werden.
Europäisches Schulprogramm
Um Kindern und Jugendlichen frische Milch, Obst und Gemüse schmackhaft zu machen, hat die Europäische Union zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 das EU-Schulprogramm eingeführt. Dieses resultiert aus der Zusammenführung des bisherigen EU-Schulobst- und -Gemüseprogramms mit dem EU-Schulmilchprogramm. Das Schulprogramm wird durch EU Mittel (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL) finanziert und kann durch Kofinanzierungsmittel der Länder ergänzt werden.
Ziele des EU-Schulprogramms:
- Deckung der empfohlenen Tagesdosis an Obst und Gemüse
- Wissensvermittlung über Obst und Gemüse
- Absatzförderung regional erzeugter Produkte
Das Saarland bietet seit 2009 Schulen und in der Folge auch Kitas, die am Schulprogramm der EU teilnehmen, mehrmals in der Woche die kostenlose Zulieferung von frischem Obst und Gemüse. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Steigerung des Anteils von Obst/Gemüse in der Ernährung der Kinder und die Entwicklung gesundheitsförderlicher Essgewohnheiten;
- Wissenszuwachs über die Lebensmittel;
- Wertschätzung für landwirtschaftlich erzeugte Produkte.
Flankierende Maßnahmen zum Schulprogramm:
Mit der Teilnahme an EU-Schulprogramm verpflichten sich Grund- und Förderschulen, sowie weiterführende Schulen (Klassenstufen 5 und 6) und Kitas zu begleitenden pädagogischen und didaktischen Programmen, den sog. „flankierenden Maßnahmen“.
Diese können in Kooperation mit Erzeugern oder Verbänden in Form von Aktionstagen, Informationsveranstaltungen, Kochkursen oder „Tagen der offenen Tür beim Erzeuger“ durchgeführt werden. Hierzu zählen etwa der aid-Ernährungsführerschein, die aid-„SchmExperten“, die Anlage eines Schulgartens, Projektwochen zum Thema „Ausgewogene Ernährung“ oder die Kampagne „Zu gut für die Tonne“.
Das Saarland vergibt zusätzliche Landesmittel an Organisationen, die die interessierten Schulen und Kitas bei der Umsetzung der flankierenden Maßnahmen zum Schulprogramm unterstützen sollen.
Angebote für Kitas und Schulen
Förderung für Branchen- und Dachverbände auf nationaler und internationaler Ebene
EU-Absatzförderungsprogramme können europäischen Erzeugern im harten weltweiten Wettbewerb helfen, indem sie den Verbrauchern die Qualität und die Normen bewusst machen, denen europäische Erzeugnisse genügen müssen. Absatzförderungsmaßnahmen sind zum Beispiel Werbekampagnen in Presse, Fernsehen und Rundfunk oder im Internet, Information an den Verkaufsorten (VKF/POS), Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung an Ausstellungen und Handelsmessen. Branchen- und Dachverbände können ab 1.12.15 einmal im Jahr sowohl Anträge für Programme im Binnenmarkt als auch in Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländern) direkt bei der EU vorlegen. Ansprechpartner für diese Programme ist in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Operationelle Programme anerkannter Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse
Im Rahmen der „gemeinsamen Marktorganisation der Agrarmärkte“ unterstützt die EU den Obst- und Gemüsesektor durch Marktlenkende Maßnahmen. Erzeugerorganisationen sind die wichtigsten Akteure in der Obst- und Gemüseregelung. Angesichts der stetig zunehmenden Nachfragekonzentration stärkt eine derartige Bündelung des Angebots die Marktstellung der Erzeuger. Die Obst- und Gemüseregelung der EU unterstützt operationelle Programme anerkannter Erzeugerorganisationen (EO) durch Finanzhilfen für ihren Betriebsfonds.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie zur Förderung der Vermarktung (PDF, 139KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zuwendungsantrag FRL Vermarktung (PDF, 194KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis FRL Vermarktung (PDF, 154KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ansprechpartner:
Selina Sauer
Referat B/2
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken