Thema: Landwirtschaft
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Was ist der ELER?

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes

Das ELER-Logo: EU-Flagge mit goldenen Sternen auf blauem Grund und links daneben der grüne Schriftzug "ELER" ELER-Logo 2023-2027
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist seit 2005 einer von mehreren Förder-Fonds der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) mit seinen Direktzahlungen für Landwirte bildet der ELER dabei die sogenannte Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU.

Der ELER hat das Ziel, eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes zu fördern. Der ELER nimmt dabei eine Zwischenstellung ein zwischen der Preisausgleichspolitik für die Landwirtschaft einerseits und den Europäischen Strukturfonds andererseits. Im Rahmen der ELER-Programme setzen die Länder unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner nach Analyse der Situation des ländlichen Raums und dessen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken eigene individuelle inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf eine Anreizförderung in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz sowie Dorf- und Regionalentwicklung. Die ELER-Förderung unterstützt konkrete Vorhaben, die stark auf die gemeinschaftlichen Ziele, Strategien und Interventionsprioritäten wie z.B. New Green DealFarm-to-fork-Strategie oder Biodiversitätsstrategie ausgerichtet sind und die ohne eine öffentliche Förderung nicht durchgeführt würden. Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch die Länder in eigener Verantwortung nach rechtlichen Vorgaben der EU.

Der ELER agiert dabei in verschiedenen Förderbereichen wie u.a.

Agrarinvestitionsförderung

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Förderung des Ökolandbaus

Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe 

Naturschutzmaßnahmen 

Dorfentwicklung und 

Regionalentwicklung / LEADER.

Die Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklungsprogramme vollzieht sich grundsätzlich in siebenjährigen Förderperioden. Aufgrund von Verzögerungen auf EU-Ebene wurde die Förderperiode 2014-2022 auf neun Jahre verlängert. Die Förderperiode 2023-2027 dauert dementsprechend nur noch fünf Jahre. Die Förderperiode 2023-2027 führt dabei die gemeinschaftlichen Bemühungen in Richtung eines umfassenden Maßnahmenpakets für die ländliche Entwicklung, die bereits in der Förderperiode 2000-2006 begonnen worden waren, konsequent weiter. Hier können Sie den Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 (SEPL 23-27) kostenfrei einsehen.

In Art. 5 VO (EU) 2021/2115 legt die EU fest, dass die Unterstützung aus dem ELER in Übereinstimmung mit den Zielen der GAP gemäß Artikel 39 AEUV, dem Ziel der Aufrechterhaltung des Binnenmarktes und gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in der Union sowie dem Subsidiaritätsprinzip darauf ausgerichtet ist, die nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung sowie in ländlichen Gebieten weiter zu verbessern, und zur Erreichung der folgenden allgemeinen Ziele im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich beizutragen, die ihrerseits zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen werden:

  1. Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet;
  2. Unterstützung und Stärkung von Umweltschutz, einschließlich der biologischen Vielfalt, und Klimaschutz und Beitrag zur Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der Union, einschließlich ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris;
  3. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.

Zur Erreichung dieser allgemeinen Ziele definiert die EU in Art. 6 VO (EU) 2021/2115 neun spezifische Ziele und das zusätzliches Querschnittziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern: 

  1. Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen EU zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU;
  2. die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
  3. Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
  4. Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
  5. Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien;
  6. Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften;
  7. Steigerung und Aufrechterhaltung der Attraktivität für Junglandwirte und neue Landwirte und Erleichterung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten;
  8. Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
  9. Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.

An diesen Zielen muss sich die ELER-Förderung der Mitgliedstaaten und folglich auch des Saarlandes ausrichten. Diese Ziele und die daraus ermittelten Förderbedarfe müssen aktiv verfolgt bzw. abgedeckt werden. Hierzu dienen in der EU-Verordnung allgemein beschriebene und im nationalen GAP-Strategieplan konkreter gefasste Interventionen. Aus diesen Interventionen werden die im SEPL 23-27 präzise beschriebenen Maßnahmen abgeleitet.

Denn Grundlage der Förderung ist ein für die jeweilige Förderperiode von der EU genehmigtes Programmplanungsdokument. Für die Förderperiode 2023-2027 wurde dieses Programmplanungsdokument gemäß EU-Vorgabe erstmals auf Bundesebene erstellt: der nationale GAP-Strategieplan für Deutschland. Die inhaltliche Zuständigkeit für den ELER liegt in Deutschland jedoch weiterhin bei den Ländern. Zuständig für die ELER-Programmplanung und die Verwaltung des ELER-Programmes ist im Saarland die ELER-Verwaltungsbehörde. Der SEPL 23-27 setzt als saarländisches Programplanungsdokument die EU-Strategien und Prioritäten in der aktuellen Förderperiode 2023-2027 in praktische Maßnahmen um und dient als Planungsgrundlage für die künftige ELER-Förderung im Saarland.

Ansprechpartner

Thomas Groß
Referatsleitung B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Holger Neisius
Referat B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken