Thema: Landwirtschaft
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Öko-Regelung 5

Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten

Die Öko-Regelung 5 (ÖR 5) ist eine der zahlreichen Öko-Regelungen im Rahmen der GAP ab 2023 und hat den Schutz der Biodiversität zum Ziel.

Das Bild zeigt eine Nahaufnahme einer Magerwiese mit den darauf wachsenden verschiedenen Pflanzen Magerwiese
Foto: Dr. Andreas Bettinger, MUKMAV

Das Vorkommen von ökologisch wertvollen Arten auf Grünland wird mit der ÖR 5 honoriert und die Maßnahme dient so dem Erhalt und der Förderung der Biodiversität.

Die Maßnahme ist freiwillig und Betriebsinhaber können jährlich auf Antrag eine Unterstützung erhalten.

Details zu Prämienhöhe, Bestimmungen, Kombinierbarkeit, aber auch Hinweise zu Bestimmungshilfen und Grünlandbegehungen sind im Folgenden dargestellt.

Regelungen

Begünstigungsfähig sind diejenigen förderfähigen Dauergrünlandflächen, für die die weiteren Bestimmungen eingehalten werden.
Prämienhöhe: Der Einheitsbetrag liegt im Jahr 2025 bei 225 € je Hektar und wird in 2026 auf 210 € je Hektar abgesenkt.

Anforderung:

Kombinierbarkeit: Die ÖR 5 kann auf derselben Fläche mit ÖR 1d Altgras, ÖR 4 DGL extensiv und ÖR 7 Natura 2000 kombiniert werden. Eine Kombination der ÖR 5 auf einem Schlag ist ohne Abzüge möglich bei AUKM „EBDG“ (alle Stufen), AUKM „Streuobst“, der „Öko“-Prämie sowie der "Ausgleichzulage“ für Flächen in benachteiligten Gebieten.

Die Teilnahme an der ÖR 5 auf derselben Fläche führt bei der ELER-Maßnahme „Natura 2000“ zu Abzügen.

Hinweis: Die wichtigsten Information zum Nachweis sind zusammengestellt im Kennartenmethodik ÖR 5 (PDF, 524KB, Datei ist nicht barrierefrei) . Den Kennarten-Erfassungsbogen bei der Dokumentation in Papierform erhalten sie Kennartenprogramm Erfassungsbogen (PDF, 104KB, Datei ist nicht barrierefrei) .

Bestimmungshilfe

Das Bild zeigt eine Nahaufnahme von Lotus corniculatus - einer Blume mit gelber Blüte Lotus corniculatus
Foto: Dr. Andreas Bettinger, MUKMAV

Die Bestimmungshilfe für artenreiches Dauergrünland enthält für einen Großteil der Kennarten der Öko-Regelung 5 Beschreibungen, Darstellungen und Fotos. Sie ist hier als Download verfügbar.

Zudem gibt es auch eine Bestimmungshilfe für artenreiches Dauergrünland in Form eines kompakten Kartenfächers. Diese ist hier verfügbar.

Ansprechpersonen

Für Fachfragen

Dr. Andreas Bettinger
Referatsleiter D2:
Arten- und Biotopschutz, Zentrum für Biodokumentation

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler

Zur Antragstellung

Hinweise zur Agrarantragstellung finden Sie hier.

Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken