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| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung, Natur und Landschaft, Umwelt und Natur, Umweltschutz, Förderangebote, Landwirtschaft

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Saarland (AUKM)

Praktizierter Naturschutz der heimischen Landwirtschaft

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Im Rahmen der saarländischen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) erhalten solche Landwirtschaftsbetriebe einen finanziellen Ausgleich aus ELER-Mitteln, die nachweislich Bewirtschaftungspraktiken einführen oder beibehalten, die den Erfordernissen des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen in besonderer Weise Rechnung tragen und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der „Guten fachlichen Praxis“ hinausgehen.

Durch bodenschonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und den Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel werden folgende Ziele angestrebt:

  • Erhöhung der Artenvielfalt
  • Reduzierung der Gefahr von Nährstoff- und Schadstoffausträgen mit dem Bodensickerwasser
  • Reduzierung der partikelgebundenen Nährstoff- und Schadstoffausträge
  • Minderung der Bodenerosion
  • Verminderung von klimarelevanten Schadstoffemissionen

Grundlage für diese Förderung aus Mitteln der Europäischen Union (ELER), des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes GAK) und des Landes ist der Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 (SEPL 23-27).

Dazu wird einerseits die besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung im gesamten Land unterstützt (ökologischer Landbau, extensive Grünlandbewirtschaftung) und andererseits werden gezielte Maßnahmen in Problemregionen angeboten. Sämtliche Maßnahmen verfolgen das Prinzip der Nachhaltigkeit und sind in der Regel auf einen 5jährigen Verpflichtungszeitraum ausgelegt.

Agrarumweltprogramme existieren im Saarland bereits seit 1994. Sie werden fortlaufend evaluiert. In der Vergangenheit beteiligten sich ca. 50 Prozent der saarländischen Betriebe an den Agrarumweltmaßnahmen, dies entspricht rund 45 Prozent besonders umweltfreundlich bewirtschafteter, landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF). Vor allem die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist in diesem Zeitraum bis auf 19,5 Prozent der LF stark angewachsen.

Förderperiode 2023-2027

EU-Flagge mit 12 goldenen Sternen auf blauem Grund, rechts daneben in blau der vorgeschriebene Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union" EU-Logo für EU-Kofinanzierungen ohne Ergänzungen
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Für die ELER-Förderperiode 2023-2027 ergibt sich im Saarland ein neues Förderangebot.

Das aktuelle Förderangebot resultiert aus der Evaluierung der vergangenen Förderperiode, der landeseigenen SWOT-und Bedarfsanalyse sowie aus den Vorgaben der Europäischen Union und des nationalen GAP-Strategieplans, Ansprüchen des Naturschutzes sowie den vorhandenen Finanzmitteln und berücksichtigt die Interessen der Wirtschafts- und Sozialpartner.

Der Ökologische Landbau sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sollen als freiwillige Beiträge der Landwirtschaft zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen beitragen. Die Höhe der Förderung soll den Landwirten den entstehenden Mehraufwand bzw. die Ertrags- und Einkommenseinbußen durch die Einhaltung der ökologischen Bewirtschaftungsauflagen ausgleichen.

In der Förderperiode 2023-2027 werden folgende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen angeboten:

Artenreiche Kulturlandschaft

mehrjährige Blühflächen

Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland

Eiweißpflanzenförderung (Großkörnige Leguminosen)

Streuobstförderung (Erhalt)

Blühflächen zur Nutzung des Aufwuchses (ohne EU-Beteiligung)

Daneben werden zusätzlich auch diese weiteren umweltbezogenen ELER-Flächenförderungen fortgeführt:

Ökoförderung

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Ausgleichszahlungen für Natura 2000-Flächen

Es gibt diverse Kombinationsmöglichkeiten der ELER-Flächenmaßnahmen untereinander und mit den Ökoregelungen des EGFL.

Für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind im SEPL 23-27 rund 14,7 Mio. € eingeplant, davon rund 10,1 Mio. € EU-Mittel. Hinzu kommen 24 Mio. € für die Förderung des Ökolandbaues (EU-Anteil: 10,3 Mio. €), 4 Mio. € für NATURA-2000-Ausgleichszahlungen (EU-Anteil: 3,2 Mio. €) und 11 Mio. € für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (100% EU-Mittel).

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Ansprechpartner im Ministerium für Fachfragen:

Dr. Günther Linckh
Referat B/2
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Ansprechpartner im Ministerium für Fördermöglichkeiten:

Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken