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Thema: Landwirtschaft

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung, Förderangebote, Landwirtschaft

Antragstellung: Flächenförderung, Direktzahlungen und AUKM

Die Anträge auf Agrarförderung 2023 können bis zum 15.05.2023 fristgerecht, und bis zum 31.05.2023 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt auch zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachreichen oder ändern. Der Antrag kann auch ganz oder teilweise (z.B. einzelne Flächen) schriftlich wieder zurückgenommen werden.

Das Antragsprogramm steht wegen Wartungsarbeiten (Umstellung auf die neue Förderperiode) momentan nicht zur Verfügung.

Registrierte Antragsteller werden zeitnah informiert.

Als potenziell in Frage kommender Neuantragsteller/in füllen Sie bitte zuerst online das Formular „Softwareanforderung Agrarförderung“ aus. Sie erhalten dann Ihre Zugangsdaten, um den elektronischen Antrag herunterladen zu können.

Bei Fragen zur Registrierung wenden sie sich bitte an: stammdatenverwaltung@umwelt.saarland.de

Bei sonstigen Fragen wenden sie sich an: support@zahlstelle.saarland.de