Thema: Landwirtschaft
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AMK in Thüringen: Saarland setzt sich für Erleichterungen in der Landwirtschaft ein

Ministerin Berg: Bürokratieabbau und Planungssicherheit schaffen

Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Thüringen haben die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder mehrere Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Gerade die frühzeitige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der europäischen Union für 2028 bietet viele Chancen, die Komplexität von Verwaltungsvorgängen in der Landwirtschaft zu reduzieren und Zuverlässigkeit und Planungssicherheit zu schaffen. Der entsprechende Antrag wurde vom Saarland und Rheinland-Pfalz eingereicht.

„Ab 2028 bietet sich die Chance, durch den Abbau der hohen Komplexität und der übermäßigen Bürokratie in den aktuellen Förderungsstrukturen Betriebe dazu zu befähigen, bei geringerem Risiko zukunftsweisend zu investieren. Damit erhalten wir langfristig die Wettbewerbsfähigkeit trotz der anstehenden und notwendigen Transformationen in der Agrarwirtschaft“, sagt Ministerin Petra Berg. „Neben dem gezielten Abbau von Bürokratie müssen freiwillige, öffentliche Leistungen der landwirtschaftlichen Betriebe honoriert werden. Ein Modernisierungsbeitrag zu Ressourceneffizienz, Emissionsminderung und dem Erhalt der Artenvielfalt muss sich für die Betriebe auch finanziell lohnen.“

Mit diesen Maßnahmen kann ab 2028 eine zielgenaue und vereinfachte Förderung möglich sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Länder gemeinsam mit dem Bund die bestehenden Strukturen analysieren und bessere Umsetzungswege entwickeln. „Nur zusammen können wir unsere Anforderungen an eine gemeinsame europäische Agrarpolitik konkretisieren und damit eine starke Stimme auf der europäischen Ebene sein“, betont Berg.

Neben der Ausgestaltung der GAP 2028 hat die AMK auch weitere Beschlüsse gefasst, die in großen Schritten die Bürokratie für Landwirtinnen und Landwirte reduzieren. So werden konkret die Aufhebung der aktuellen Stoffstrombilanzverordnung angegangen, die Fristen zur Aufzeichnung von Düngemaßnahmen verlängert, Erleichterungen von hofnahmen Baumaßnahmen im Außenbereich eingeführt, Dokumentationspflichten in der Tierhaltung abgebaut, die Zweckbindungsfristen für investive Maßnahmen verkürzt und die Vorschriften in der Weinüberwachungsverordnung gelockert.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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