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Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“
Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“
19. Bauernhauswettbewerb 2021
Der Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wurde 1984 vom ehemaligen „Institut für Landeskunde im Saarland“ ins Leben gerufen und seither immer im zweijährigen Turnus ausgerichtet. Diesem Rhythmus entsprechend hätte der 19. Wettbewerb im Jahr 2020 stattfinden sollen, doch leider ließen dies die besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nicht zu.
Der 2020 ausgefallene Wettbewerb soll nun in der zweiten Jahreshälfte 2021 nachgeholt werden. Angesichts der zurzeit noch angespannten Pandemielage sind allerdings einige Modifikationen gegenüber den bisherigen Wettbewerben vorgesehen: So werden z. B. die Gebäudebesichtigungen durch die Kreisjurys dieses Mal nicht im August, sondern erst im Oktober vor den Herbstschulferien stattfinden. Der Landesentscheid wird auf die erste Novemberhälfte verschoben.
Durch den geänderten Zeitplan soll einerseits den Eigentümerinnen und Eigentümern der Gebäude mehr Zeit für letzte Renovierungsmaßnahmen gegeben werden. Und andererseits kann jeder zusätzliche „Impfmonat“ dazu beitragen, die Bedingungen für die Durchführung der Kreisentscheide und des Landesentscheids zu verbessern.
Ausrichter des Wettbewerbs
Der 19. Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ausgerichtet – unter Mitwirkung der saarländischen Landkreise / des Regionalverbandes Saarbrücken und unter Beteiligung der Städte und Gemeinden des Saarlandes.
Ziele des Wettbewerbs
Zentrales Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein um die Bauernhäuser als kulturelles Erbe in unserer Heimat zu stärken und dazu beizutragen, alte regionaltypische Bauernhäuser soweit wie möglich in ihrem ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten.
Durch den Wettbewerb soll die Eigeninitiative der Eigentümerinnen und Eigentümer alter Bauernhäuser – einschließlich Arbeiterbauernhäuser – zur Erhaltung und Pflege überkommener Bausubstanz angeregt und gefördert werden. Vorbildliche Leistungen auf diesem Gebiet sollen weitere Eigentümerinnen und Eigentümer von alten Bauernhäusern zur Nachahmung bewegen.
Preise und Anerkennungen
Besonders gut erhaltene und gepflegte Bauernhäuser werden im Wettbewerb herausgestellt und prämiert. Für Preise und Anerkennungen setzt das Ministerium für Umwelt und Verbrauchraucherschutz einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 € aus. Die Preise und Anerkennungen bestehen aus einem Geldbetrag und einer Urkunde sowie – für die preisgekrönten Häuser – einer zusätzlichen Plakette, die an dem prämierten Gebäude angebracht werden soll.
Teilnahme am Wettbewerb
Am Wettbewerb teilnehmen können Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern im Saarland, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden. Jüngere, bis 1945 erbaute Bauern- und Arbeiterbauernhäuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren.
Anmeldungen zur Teilnahme am Wettbewerb 2021 sind ausschließlich schriftlich bis spätestens 30. September 2021 möglich. Die Anmeldungen sind an die zuständige Kreisverwaltung bzw. den Regionalverband Saarbrücken zu richten und müssen zumindest folgende Angaben bzw. Unterlagen enthalten:
den Namen und die Anschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder auch der Eheleute bzw. Partnerschaften, wenn diese gemeinsam das Gebäude betreuen,
- die genaue Anschrift des gemeldeten Gebäudes,
- soweit bekannt das Baujahr oder die ungefähre Entstehungszeit des Gebäudes sowie die Zeitpunkte von An- oder Umbauten mit entsprechenden Erläuterungen,
- Fotos des Bauernhauses, möglichst aktuelle Gesamtansichten und möglichst auch Fotos von älteren Zuständen.
Kreis- und Landesentscheid
Die zum Wettbewerb angemeldeten Häuser werden zunächst durch Jurys der zuständigen Landkreise bzw. des Regionalverbandes Saarbrücken im Rahmen einer Besichtigung vor Ort bewertet. Die Kreisjurys können jeweils bis zu fünf Häuser für den Landesentscheid vorschlagen. Die Besichtigungen durch die Kreisjurys werden im Zeitraum 4. – 13. Oktober 2021 erfolgen.
Die Besichtigungen der für den Landesentscheid vorgeschlagenen Häuser durch die Landesjury werden am 4. und 5. November 2021 durchgeführt.
Weitere Informationen zum Wettbewerb
Anlässlich des ersten Bauernhauswettbewerbs erschien 1984 die „Saarländische Bauernhausfibel“ mit zahlreichen Anregungen und Hinweisen für die Restaurierung saarländischer Bauernhäuser. 2020 hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine überarbeitete Neuauflage herausgegeben, die Sie hier wahlweise kostenlos bestellen oder herunterladen können.
Weitergehende Informationen zum 19. Bauernhauswettbewerb 2021 – insbesondere zur Organisation, zu den Teilnahmevoraussetzungen und zum Bewertungsrahmen – können Sie den unten zum Download bereitgestellten Dokumenten „Wettbewerbsbedingungen 2021“, „Termine und Anmeldeadressen 2021“ und „Bewertungsbogen“ entnehmen.
Darüber hinaus steht Ihnen unten auch eine bebilderte Broschüre zu den prämierten Häusern des 17. Wettbewerbs 2016 und des 18. Wettbewerbs 2018 zum Download zur Verfügung.
Dateien zum Download
- Wettbewerbsbedingungen 2021
- Termine und Anmeldeadressen 2021
- Bewertungsbogen
- Broschüre zum 17. und 18. Landeswettbewerb 2016 und 2018
- Saarländische Bauernhausfibel – überarbeitete Neuauflage 2020
Ansprechpartnerin im Ministerium:
Isabelle Ginsbach
Referatsleiterin B/6:
Agentur ländlicher Raum, Heimat und Landeskunde
- E-Mail: i.ginsbach@umwelt.saarland.de
- Tel: +49 681 501-4341
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken