Öffentliche Bekanntmachung einer Entscheidung über den Verzicht auf Durchführung eines Erörterungstermins
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz macht hiermit seine Entscheidung öffentlich bekannt, dass unter Berücksichtigung von § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der 9. BImSchV und der Zweckbestimmungen des § 14 der 9. BImSchV auf die Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur wesentlichen Änderung des Abfallheizkraftwerkes Velsen durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen biologischen Abfallbehandlungsanlage (BioMasseZentrum Velsen) auf dem Gelände der AVA Velsen GmbH verzichtet wird.
Saarbrücken, 23.04.2025
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Im Auftrag
gez.
Jörg Luxenburger