Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG über den Antrag der VOIT Automotive GmbH nach § 16 Abs. 1 BImSchG auf Errichtung und Betrieb eines neuen Aluminiumschmelzofens und der Erhöhung der Schmelzleistung um 3.500 kg/h am Standort St. Ingbert

Die VOIT Automotive GmbH, Saarbrücker Straße 2, 66386 St. Ingbert, hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz desSaarlandes die Genehmigung einer Änderung ihrer Aluminium-Schmelzanlage nach § 16 Abs. 1 beantragt. Mit einem zusätzlichen Schmelzofen soll die bislang genehmigte Schmelzleistung für Aluminiumlegierungen von 7.450 kg/h auf zukünftig 10.950 kg/h erhöht werden.


Die VOIT Automotive GmbH betreibt derzeit an ihrem Standort in St. Ingbert eine Aluminiumgießerei, bestehend aus diversen Schmelzöfen zum Niederschmelzen gießfertiger Aluminium-Legierungen, sowie Druckgießmaschinen zur Herstellung von Aluminiumprodukten für die Automobilindustrie. Bei der Aluminiumgießerei handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gemäß den Nummern 3.4.1 Spalte 1 und 3.8.1 Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).


Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des BImSchG in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken.


Die Entscheidung über den Antrag setzt die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG voraus.

Die geplante Inbetriebnahme der Anlagen ist für 2021 vorgesehen.


Der Genehmigungsantrag der VOIT Automotive GmbH vom 18. Dezember 2020 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.


Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 13.05.2021 bis einschließlich zum 14.06.2021 bei folgenden Stellen aus und können während der genannten Zeiten dort eingesehen werden:

1. Stadt St. Ingbert, 66386 St. Ingbert, Rathaus, Am Markt 12, Zi. 403
montags bis freitags08.00 bis 12.00 Uhr
und montags bis donnerstags14.00 bis 16.00 Uhr
2. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zi. 4.09
montags bis freitags08.00 bis 12.00 Uhr
und montags bis donnerstags13.00 bis 15.30 Uhr.


Bei den vorgenannten Stellen wird eine Kurzbeschreibung des Vorhabens zur Mitnahme bereitgelegt.


Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Rathaus St. Ingbert umvorherige telefonische Terminabsprache gebeten unter der Nummer 06894-13-0 bzw. im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Nummer 0681-501- 4500.

Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19- Pandemie einzuhalten.


Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 14. Juli 2021 bei den oben genannten Stellen schriftlich oder elektronisch (Email an poststelle@umwelt.saarland.de) erhoben werden. Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwenders tragen. Die mitgeteilten personenbezogenen Daten dienen ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung der vorgebrachten Anliegen. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Art. 5 bis 11 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).


Auf Verlangen eines Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.


Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, hat die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG zu entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen ein gemeinsamer Termin mit der Antragstellerin und den Einwendern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich im Amtsblatt des Saarlandes, im Lokalteil St. Ingbert der Saarbrücker Zeitung und im Internetportal des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bekannt gemacht.


Sofern die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachtet, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 05.08.2021, 10.00 Uhr, Raum K.033 im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, erörtert. Dieser Erörterungstermin ist öffentlich.

Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsunterlagen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Saarbrücken, 19.04.2021
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Quirin