BEKANNTMACHUNG gemäß § 10 Absatz 8 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Auf Antrag der AVA Velsen GmbH, Alte Grube Velsen 16, 66127 Saarbrücken, vom 10.10.2023, vervollständigt mit Schreiben vom 26.09.2024, hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes mit Bescheid vom 04.07.2025 die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 BImSchG erteilt, am Standort in 66127 Saarbrücken, Alte Grube Velsen 16, Gemarkung Klarenthal, Flur 13, Flurstücke 4/96, 4/97, 4/98, 4/99, 4/100, 4/101, 4/129 und 4/131, und Gemarkung Großrosseln, Flur 3, Flurstücke 35/6 und 35/7, das Abfallheizkraftwerk Velsen der AVA Velsen GmbH durch die Erweiterung der bestehenden Anlage zur thermischen Abfallbehandlung um eine Anlage zur biologischen Abfallbehandlung (EVS Biomassezentrum) zu ändern.
Bei der Prüfung des Antrages sind zum Vergleich mit der besten verfügbaren Technik (BVT) die BVT-Merkblätter für die „Abfallbehandlung“ und die „Abfallverbrennung“ einschließlich der daraus abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen herangezogen worden.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Der Genehmigungsbescheid der AVA Velsen GmbH vom 04. Juli 2025 mit Begründung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsbescheid mit Begründung kann in der Zeit vom 25. Juli 2025 bis einschließlich zum 07. August 2025 auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter Offenlagen sowie im UVP-Portal (UVP-Portal) eingesehen werden. Zusätzlich kann der Genehmigungsbescheid im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz während der genannten Zeiten eingesehen werden:
Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zimmer 413
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Klagefrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, angefordert werden (E-Mail-Adresse: Bimschg-Einwendungen@umwelt.saarland.de).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden. Dafür ist eine Vertretung durch Prozessbevollmächtigte nach Maßgabe des § 67 Abs. 4 VwGO notwendig.
Nach § 55d VwGO besteht für professionelle Einreicher (Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen) die Verpflichtung, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch bei Gericht einzureichen.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden.
Saarbrücken, den 24. Juli 2025
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Quirin