Bekanntmachung des LUA vom 30.07.2025 gemäß § 23a Abs. 2 BImSchG zur Anzeige der Dachser SE für das Logistikzentrum am Standort Thomas-Dachser-Straße 1 in 66802 Überherrn
Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz
Feststellung nach § 23a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Firma Dachser SE hat für das Logistikzentrum am Standort Thomas-Dachser-Straße 1 in 66802 Überherrn die störfallrelevante Änderung und den Betrieb für die Nutzungsänderung einer Halle gemäß § 23a BImSchG angezeigt.
Für dieses Vorhaben war ein Anzeigeverfahren nach § 23a BImSchG für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind, durchzuführen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz stellt fest, dass durch die störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten weder erstmalig unterschritten noch räumlich weiter unterschritten noch eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz macht hiermit nach § 23a Abs. 2 BImSchG öffentlich bekannt, dass das Vorhaben keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 23b Abs. 1 BImSchG bedarf.
Die Feststellung ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken zugänglich.
Saarbrücken, den 30.07.2025
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Anne Bonaventura