Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 74 Abs. 4 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) hinsichtlich Ort und Zeit der Auslegung zur Einsichtnahme einer abfallrechtlichen Planfeststellung zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Saarbrücken-Klarenthal – Sandaufbereitung Velsen SAV GmbH

Auf Antrag der Firma SAV GmbH, Am Zunderbaum 8, 66424 Homburg, hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Beschluss vom 02. Juni 2025 den Plan nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV) i. V. m. §§ 72 ff. SVwVfG zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I (DK I) an folgendem Standort festgestellt: 

Stadt/

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Saarbrücken

Klarenthal

13

4/76

4/77

4/132

4/125

Der Planfeststellungsbeschluss ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses der Firma SAV GmbH vom 02. Juni2025 ist gemäß § 74 Abs. 4 SVwVfG in der Gemeinde zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.

Der Planfeststellungsbeschluss und seine Begründung können daher in der Zeit vom 03. Juli 2025 bis einschließlich 17. Juli 2025 (Auslegungsfrist) bei folgender Stelle, während der genannten Zeiten, eingesehen werden:

Landeshauptstadt Saarbrücken
Stadtplanungsamt (9. Stock)
Bahnhofstraße 31
6111 Saarbrücken

Öffnungszeiten:
Mo. bis Mi. 9:00 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Saarbrücken, 26. Juni 2025

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

Anne Bonaventura