Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) für die bauliche, maschinentechnische und betriebstechnische Änderungen der Umschlaganlage am Standort Südkai 3 in 66740 Saarlouis
Die Fa. DHUG Dillinger Hafen-Umschlagsgesellschaft mbH, Südkai 4, 66740 Saarlouis hat mit Datum vom 30.08.2024, zuletzt ergänzt mit Unterlagen vom 28.02.2025 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für bauliche, maschinentechnische und betriebstechnische Änderungen in der Anlage am Standort Südkai 3 in 66740 Saarlouis, Gemarkung Roden, Flur 17, Flurstücke 19/6, 19/10, 19/19 gestellt.
Gegen das Vorhaben sind im Rahmen der durchgeführten Offenlegung des Antrages keine Einwendungen erhoben worden.
Da keine Einwendungen erhoben wurden wird der geplante Erörterungstermin am 21.05.2025 ab 10 Uhr im großen Sitzungssaal des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Str. 1, 66119 Saarbrücken nicht stattfinden.
Auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vom 13. März 2025 wird Bezug genommen.
Saarbrücken, 06.05.2025
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Anne Bonaventura