Thema: Immissionsschutz
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Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Rückbau eines Dekorofens sowie der Errichtung und Betrieb eines neuen Dekorofens für den Standort Merzig

Die Villeroy & Boch AG hat mit Antrag vom 04.12.2024, eingegangen am 05.12.2024 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Behörde den Antrag nach § 16 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für folgendes Vorhaben gestellt:

Antrag zum Rückbau eines Dekorofens (Rollenofen) sowie Errichtung und Betrieb eines neuen Dekorofen (Tunnelofen) für den Standort Rieffstraße 46, 66663 Merzig (hier: Austausch des Dekorofens)

Nach Nr. 2.6.2 der Anlage 1 Spalte 2 zum UVPG ist bei Errichtung und Betrieb einer Anlage, die weniger als 75 t je Tag, soweit der Rauminhalt der Brennanlage 4 oder mehr beträgt oder die Besatzdichte mehr als 100 kg je Kubikmeter Rauminhalt der Brennanlage beträgt, ausgenommen elektrisch beheizte Brennöfen, die diskontinuierlich und ohne Abluftführung betrieben werden, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach Maßgabe von § 7 Abs. 2 UVPG vorzunehmen. 

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 Nr. 2.3 (Stufe 1) bzw. Anlage 3 (Stufe 2) zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG unter Zuhilfenahme einer Expertise der proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter zu den Merkmalen und Auswirkungen des Vorhabens und der Betrachtung der Schutzgebiete/-güter sowie unter Beteiligung des Geschäftsbereichs 2 „Wasser“ und der Fachbereiche 3.1 „Natur- und Artenschutz“, 3.3 „Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit“ und 3.5 „Kreislaufwirtschaft“ durchgeführt. Demzufolge kann auf die Durchführung einer UVP verzichtet werden.

Die Einschätzung des LUA, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:

Standort des Vorhabens

Das Werksgelände der Villeroy & Boch AG in Merzig befindet sich innerhalb des

rechtskräftigen Bebauungsplans „Rieffstraße“. Der Bebauungsplan weist das Gebiet

des Werksgeländes als Gewerbegebiet aus.

In nördlicher Richtung ist das Werksgelände von Gewerbebetrieben sowie Einzelhandelsgeschäften umgeben. In südlicher Richtung befinden sich weitere Gewerbebetriebe sowie eine Kleingartenanlage. Westlich des Werkgeländes befinden sich die Landstraße L174, die Saar (geringster Abstand ca. 190 m), landwirtschaftlich genutzte Flächen und der Stadtteil Hilbringen. Östlich des Werksgeländes befindet sich die Bahnstrecke „Trier ­­‑ Saarbrücken“ und dahinter Wohnbebauung, welche von bewaldeten und landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben ist.  Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich im Abstand von ca. 170 m östlich des Kaminstandorts des Dekorofens in der „Saarbrücker Allee“ in Merzig.

Innerhalb des Einwirkungsbereichs befinden sich keine ausgewiesenen Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete.

Im Randbereich des Umkreises von einem Kilometer finden sich mehrere FFH-Lebensraumtypen. Die beiden nächstliegenden FFH-Lebensraumtypen befinden sich beide im Abstand von ca. 710 m östlich des Standortes. Östlich des Kaminstandortes befindet sich das Gebiet mit der Kennung BT-6505-0101-2017, südlich des Gebiets mit der Kennung BT-6505-0511-2017.

Innerhalb des Einwirkungsbereichs befinden sich mehrere gesetzlich geschützte Biotope und ein Naturdenkmal. Es handelt sich hierbei um eine Platane vor der Sparkasse in Merzig (ND-Nr_02). Das nächstgelegene Baudenkmal befindet sich in der Bahnhofstraße 58 (Bahnhofsempfangsgebäude, 1856-60) im Abstand von ca. 220 m vom Kaminstandort. 

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen auf das betroffene Schutzgebiet

Im Rahmen der Vorprüfung wurde untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Grund der o.a. besonderen örtlichen Gegebenheiten hervorgerufen werden können (Prüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG Stufe 1). Diese erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Sowohl die Expertise der proTerra Umweltschutz- und Managementberatung Umweltgutachter als auch die Fachbehörden kommen zu dem Ergebnis, dass keine nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG (Prüfung gemäß § 7 abs. 2 UVPG Stufe 2) zu erwarten sind.

Maßgebend für diese Entscheidung war, dass keine wesentlichen negativen Auswirkungen im vorliegenden Fall zu erwarten sind. Der neue Dekorofen wird innerhalb des bereits bestehenden Produktionsgebäudes errichtet und betrieben. Entsprechend existieren keine Freiflächen und das anfallende Niederschlagswasser wird weiterhin in die Kanalisation geleitet. Durch das Vorhaben sind zudem keine Auswirkungen durch Lärmemissionen und Schadstoffemissionen möglich. Der Abgasvolumenstrom sowie die Emissionsgrenzwerte werden durch die geplante Änderung reduziert, weshalb von geringeren Emissionsmassenströmen im Vergleich zum derzeit genehmigten Zustand auszugehen ist.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG abgesehen werden. Diese Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 5 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 BImSchG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.

Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Kathrin Morgenstern, Tel.: 0681-8500-1361, E-Mail: lua@lua.saarland.de) richten.

Saarbrücken, den 19.02.2025

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 

Anne Bonaventura