Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) zur Erweiterung des Hartsteinwerkes der Gebr. Arweiler GmbH & Co.KG in Reimsbach in der Gemeinde Beckingen
Die Gebr. Arweiler GmbH & Co. KG, In der Lach 30 in 66763 Dillingen hat am 26.09.2019, zuletzt ergänzt am 06.05.2024, beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG für Erweiterung des Hartsteinwerkes um 7,7 ha am Standort Reimsbach in der Gemeinde Beckingen beantragt.
Gegen das Vorhaben sind im Rahmen der durchgeführten Offenlegung des Antrages keine Einwendungen erhoben worden.
Der für den 16.01.2025 vorgesehene Erörterungstermin findet daher gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV nicht statt.
Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV öffentlich bekanntgemacht.
Auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vom 12. September 2024 wird Bezug genommen.
Saarbrücken, 29.11.2024
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Dr. Frank Schwan