Thema: Immissionsschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImschV zum Wegfall des Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen sowie zur Herstellung entsprechender Metallprodukte

Die Fa. Loacker Saar Recycling GmbH, An der Remise 20, 66424 Homburg, hat am 26.08.2020 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V. mit § 10 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen sowie zur Herstellung entsprechender Metallprodukte, mit  einer Gesamtdurchsatzkapazität von 110.000 t/a, hiervon 10.000 t/a Eisenschrotten und 100.000 t/a Nichteisenschrotten und einer maximalen Lagerkapazität von 11.000 t, davon 1.000 t Eisenschrotte und 10.000 t Nichteisenschrotte, an folgendem Standort beantragt

 

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Homburg

Homburg

13

3209/13

3209/15

3201/3

 3200/2

3199/9

 3199/7

3199/5  3209/18

Gegen das Vorhaben sind im Rahmen der durchgeführten Offenlegung des Antrages keine Einwendungen erhoben worden.

Der für den 11.05.2022 vorgesehene Erörterungstermin findet daher gemäß § 16 Abs. 1 9. BImSchV nicht statt. Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vom 08. Februar 2022 wird Bezug genommen.

Saarbrücken, 25.04.2022

 

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

  

Anne Bonaventura