| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
| Immissionsschutz
Bekanntgabe einer Messgeräteprüfstelle nach §29b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 13 der ersten Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV)
Die Prüfstelle der Schornsteinfeger-Innung für das Saarland, Kahler Allee 37, 66386 St. Ingbert, ist mit Wirkung vom 04. Mai 2022 aufgrund der Voraussetzungen der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) als Prüfstelle für eignungsgeprüfte Messgeräte anerkannt worden.
Die Bekanntgabe gilt bundesweit.
Die Bekanntgabe ist befristet bis zum 03.05.2027.
Saarbrücken, 04.05.2022
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Anne Bonaventura