Thema: Immissionsschutz
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Bekanntmachung des LUA - Feststellung nach § 23a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Antrag der Firma Höfer Chemie GmbH

Die Firma Höfer Chemie GmbH, Zur Fabrik 2, 66271 Kleinblittersdorf, hat mit Schreiben vom 29.04.2019 die geplante Erhöhung der Lagermengen an Schwimmbad-Chemikalien gemäß § 23a BImSchG angezeigt.

Für dieses Vorhaben war ein Anzeigeverfahren nach § 23a BImSchG für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind, durchzuführen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz stellt fest, dass durch die störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten weder erstmalig unterschritten noch räumlich weiter unterschritten noch eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz macht hiermit nach § 23a Abs. 2 BImSchG öffentlich bekannt, dass das Vorhaben keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 23b Abs. 1 BImSchG bedarf.

Die Feststellung ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken zugänglich.

Saarbrücken, den 07.06.2019

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag 

Dr. Sartorius