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Staatliche Vorsorge

Was wir zur Ernährungsnotfallvorsorge unternehmen.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist als oberste Agrarbehörde im Saarland für die Ernährungsnotfallvorsorge (ENV) zuständig.

Rechtsgrundlage für die Ernährungsnotfallvorsorge ist das Ernährungssicherstellungs- und Vorsorgegesetz (ESVG) des Bundes. Für die Ausführung des ESVG sind jedoch die Länder zuständig. Das auf Bundesebene zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat koordiniert die diesbezüglichen Anstrengungen der Länder.

Auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unterstützt die Ernährungsnotfallvorsorge u.a. durch die eigene Lagerhaltung des Bundes, mit der Versorgungsengpässe überbrückt und die Grundversorgung der Bevölkerung einige Zeit sichergestellt werden kann (Video: Deutschland sorgt vor). Auf der Internetseite ernaehrungsvorsorge.de sind die Tätigkeiten des Bundes zusammengefasst dargestellt.

Sollte eine Versorgungskrise eintreten, d.h. die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln bundesweit gefährdet sein und die Bundesregierung dies feststellen, greifen verschiedene gesetzliche Bestimmungen des ESVG sowie vorbereitete Mechanismen des Krisenmanagements.

Auf Bundesebene wird dann ein ENV-Lagezentrum eingerichtet und im Saarland wird der ENV-Krisenstab zusammentreten. Dieser ENV-Krisenstab besteht neben dem eigentlichen ENV-Personal aus Experten und Expertinnen aus den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Infrastruktur. Damit wird im Krisenfall eine gezielte Steuerung der Versorgung von der Urproduktion, über die Verarbeitung bis hin zur Verteilung der Lebensmittel an die Bevölkerung möglich.

Das im Ministerium für die ENV zuständige Referat ist auch für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) zuständig. Dieser Umstand sorgt bereits jetzt für eine enge Verzahnung zwischen den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung und sichert eine übergreifende Vorbereitung und Planung. Durch die enge Verzahnung der Ernährungsnotfallvorsorge mit der GAP können Synergien genutzt und auch die Fördermöglichkeiten der GAP mit in die Vorbereitungen einbezogen werden. Auch auf europäischer Ebene hat die Ernährungssicherheit an Bedeutung gewonnen und spielt dort eine größere Rolle.

Insbesondere im Krisenfall werden jedoch auch die Kommunen und Landkreise in die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln eingebunden und aktiv daran mitwirken.

Im Krisenfall werden besondere regionale Verteilstellen eingerichtet, in denen Lebensmittel sicher und geordnet an die Bevölkerung ausgegeben werden können.

Um die Versorgung der Bervölkerung im Krisenfall umzusetzen, ist es unerlässlich, die Bevölkerung effektiv zu informieren. Dies wird über etablierte Kanäle wie Rundfunk, Fernsehen, Internet aber auch über Warn-App NINA erfolgen. Bitte installieren Sie daher NINA schon jetzt auf Ihrem Smartphone!

Wir kümmern uns also umfassend darum die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln auch im Krisenfall sicherzustellen. Der Eintritt einer derartigen Krise wird aber auch die öffentliche Verwaltung, Behörden, die Polizei, die Rettungsdienste und den Katastrophenschutz vor große Herausforderung stellen. Staatliche Hilfe kann nicht sofort überall zur Stelle sein. Daher kommt es auch auf das Engagement und die Verantwortung jedes Einzelnen an. Eine eigene, private Krisenvorsorge ist unentbehrlich, um die erste Zeit zu überbrücken. Bitte sorgen Sie deshalb im Rahmen Ihrer Möglichkeit auch selbst vor!

Das Bild zeigt einen kleinen Hamster beim Futtern. Neben ihm steht eine Schale mit einem üppigen Nahrungsvorrat. Hamster mit Vorrat
Foto: whitestorm – stock.adobe.com

Ansprechpartnerin

Janina Geber
Referat B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken