Thema: Ernährung
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Lebensmittel-Hersteller und Handel per Gesetz in die Pflicht nehmen! – Bundesratsinitiative zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen mit saarländischer Unterstützung  

Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz  macht sich für eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen stark.

„Gemeinsam mit anderen Ländern setzen wir uns im Bundesrat dafür ein, Lebensmittelhandel und Lebensmittelproduzenten nach dem Vorbild von Frankreich oder Tschechien zu einer Reihe von Maßnahmen zu verpflichten. Dazu gehört etwa, dass der Handel unverkaufte, aber genießbare Lebensmittel nicht mehr einfach wegschmeißen darf. Sie sollen für wohltätige Zwecke gespendet werden. Lebensmittel, die nicht mehr für den Verzehr geeignet sind, sollen beispielsweise als Tierfutter oder zu Kompostzwecken in der Landwirtschaft oder auch zur Energiegewinnung weiterverwertet werden“, sagt der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Sebastian Thul.    

Appelle und Freiwilligkeit hätten in der Vergangenheit keine ausreichende Wirkung erzielt, begründet der Staatssekretär den Vorstoß. „Wir kennen viele Möglichkeiten, Lebensmittelabfälle zu vermeiden, es gibt auf diesem Feld vorbildhafte, kreative Einzelinitiativen, die wir im Saarland auch durch besondere Auszeichnungen wertschätzen. Wir meinen aber, dass flächendeckend der Wegwerfkultur und damit der Verschwendung wichtiger Ressourcen Einhalt geboten werden muss.“

Der Bundesratsantrag sieht auch vor, dass in öffentlichen Ausschreibungen für Kantinen oder Cateringunternehmen „stets die Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln Eingang findet, zum Beispiel durch die Verpflichtung, mindestens einmal im Jahr über einen mehrwöchigen Zeitraum eine Abfallmessung durchzuführen und zu dokumentieren“. Auch müsse das Thema Wertschätzung von Lebensmitteln in der schulischen und in der Fachkräfte-Ausbildung stärker gewichtet werden. 

Staatssekretär Thul hält eine entsprechende gesetzliche Regelung für umsetzbar: „Wir können uns mit einer entsprechenden Rechtsverordnung auf das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz und die dort verankerte so genannte Obhutspflicht  stützen. Danach müssen die Produktverantwortlichen bei der Herstellung und beim Vertrieb von Erzeugnissen dafür sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden. Diese Pflicht umfasst auch Lebensmittel.“

Die Fachausschüsse im Bundesrat haben der Beschlussvorlage bereits zugestimmt. Thul: „Wir hoffen natürlich, dass der Antrag auch in der Bundesratssitzung am 17. September eine Mehrheit findet.“   

Unter dem übergeordneten Thema Lebensmittelwertschätzung beschäftigt sich das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit 2017 mit Möglichkeiten, gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen. Genauso lange besteht  auch eine enge Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale des Saarlandes sowie weiteren saarländischen Akteurinnen und Akteuren, die sich für die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung einsetzen. Zu den gemeinsamen Aktivitäten gehören beispielsweise der halbjährlich stattfindende Runde Tisch Lebensmittelverluste sowie die jährliche Aktionswoche, die in diesem Jahr vom 29. September bis 6. Oktober stattfinden wird.

Im Rahmen der Aktionswoche 2020 hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Broschüre „Brot_und_Brötchen“ veröffentlicht, in der praktische Tipps zur Haltbarkeit und Lagerung von Brotwaren sowie Ideen für die Weiterverarbeitung von Resten zusammengestellt sind  

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