Thema: Abfall
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Abfall

Ersatzbaustoffe

Die Gruppe der Ersatzbaustoffe umfasst eine Vielzahl von Materialien. Diese haben eines gemeinsam: Sie werden an Stelle primärer Roh- bzw. Baustoffe eingesetzt, also z.B. im Ersatz für Sand- oder Kalkstein. Die Verwendung von Ersatzbaustoffen leistet insoweit einen Beitrag zum Schutz natürlicher Ressourcen.

Die Eigenschaften und die Zusammensetzung der einzelnen Ersatzbaustoffe sind sehr unterschiedlich. Ihre Verwendung im Sinne des Umweltschutzes und zum Wohl der Allgemeinheit bedarf einheitlicher Maßstäbe. Denn es gilt sicherzustellen, dass es bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen zu keinen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter (Wasser, Boden, Luft, Natur, Mensch) kommt.

Einige Ersatzbaustoffe entstehen bei der industriellen Herstellung ganz anderer Produkte. So stellen Schlacken aus der Stahlerzeugung einen mineralischen Ersatzbaustoff dar, der im Rahmen der saarländischen Stahlproduktion anfällt. Für dessen Verwendung wurden im Saarland Einbauanforderungen SCODILL festgelegt.

Für andere mineralische Ersatzbaustoffe sind mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 (Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke - ErsatzbaustoffV; Bundesgesetzblatt Jg. 2021 Teil Nr. 43; 16. Juli 2021) nicht mehr die bislang im saarländischen Vollzug herangezogenen Technischen Regeln der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) heranzuziehen sondern die Festlegungen der bundesweit geltenden ErsatzbaustoffV