Vogelgrippe in Deutschland
Aktuell keine Maßnahmen im Saarland erforderlich – Hinweise für Bevölkerung und Tierhalter
Im Nord-Osten Deutschlands wurden in den vergangenen Tagen vermehrt Fälle von Vogelgrippe/Geflügelpest-Infektionen bei Kranichen registriert. Zugvögel könnten das Virus potenziell in Richtung Süden weiterverbreiten. Im Saarland liegt bei einem Wildtier ein Verdachtsfall auf eine Erkrankung mit der Vogelgrippe vor. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) überwachen und prüfen die Situation fortwährend. Aktuell sind keine Maßnahmen notwendig.
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Viruskrankheit bei Vögeln mit oft tödlichem Verlauf. Bei einem toten Kranich im Saar-land liegt aufgrund einer positiven PCR-Untersuchung ein Verdachtsfall auf das aviäre Influenza-Virus (Vogelgrippe) vor. Die Bestätigung des Ergebnisses der PCR-Untersuchung des Tiers auf das H5N1-Virus – einer hochpathogenen Form der Vogelgrippe, die auch als Geflügelpest bezeichnet wird – durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus. Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gilt als äußerst gering und wird bislang lediglich in seltenen Fällen bei Personen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel haben. Laut Robert Koch-Institut gab es in Deutschland noch keinen Fall.
Dennoch sollten vor allem Tierhalter einige Dinge beachten. Zur Vermeidung einer Ansteckung ist es besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln zu vermeiden. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden oder mit Futter oder Einstreu in Kontakt kommen, zu dem Wildvögel Zugang haben. Ein- und Ausgänge zu den Ställen sollten zudem gegen unbefugten Zutritt gesichert sein. Vor dem Hintergrund des noch anhaltenden Überfluges von Zugvögeln ist für Geflügel, das im Freien gehalten wird, die zeitweilige freiwillige Aufstallung in Betracht zu ziehen. Eine Stallpflicht besteht jedoch aktuell nicht.
Allgemein gilt: Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel, Greifvögel und Zugvögel, sollten umgehend unter Angabe des Fundortes dem Landesamt für Verbraucherschutz gemeldet werden. Vereinzelte tote Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden. Tote Vögel sollten grundsätzlich nur mit Handschuhen angefasst und auslaufsicher verpackt werden. Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife und Desinfektionsmittel durchzuführen. Personen, die Kontakt zu verendeten Wildvögeln hatten, sollten zum Schutz vor einer möglichen Virusübertragung Geflügelhaltungen für einen Zeitraum von 48 Stunden nicht betreten. Gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel sind generell unverzüglich dem LAV zu melden.
Einen FAQ zum Thema finden Sie hier.
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