Ergebnisse der 104. Umweltministerkonferenz
Herausforderungen im Naturschutz und bei Klimaanpassung gemeinsam bewältigen
Die Umweltministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder haben bei der 104. Umweltministerkonferenz (UMK) in Orscholz viele Themen des Naturschutzes und der Klimaanpassung besprochen, beraten und diskutiert. Im Fokus standen etwa die Finanzierung für Klimaanapassungsmaßnahmen, die Elementarschadenversicherungspflicht und eine krisenfeste Wasserversorgung.
Während der Konferenz einigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine Reihe von geeigneten Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den sich stetig verändernden Klimabedingungen zu begegnen. Zentral war dabei die Forderung nach gemeinsamen Finanzierungmöglichkeiten durch Bund und Länder.
„Die heutige Umweltministerkonferenz hat beschlossen, dass Klimaanpassung- und Naturschutzmaßnahmen gemeinschaftlich finanziert werden müssen – durch den Bund und die Länder“, sagt die saarländische Umweltministerin und Vorsitzende der UMK, Petra Berg. „Denn nur gemeinsam können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen und eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen sichern. Unsere heutigen Beschlüsse sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“
Aus Sicht der Länder ist es erforderlich, zusätzliche Ressourcen durch den Bund bereitzustellen und diese auch – ohne viel Bürokratie – den Ländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen. Bereits in der vorigen UMK hat der Bund mögliche Finanzierungsmodelle vorgestellt. Eines davon ist die Errichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe. Damit stünde ein alleiniges Förderinstrument für Naturschutz und Klimaanpassung zur Verfügung.
„Die aktuelle Trockenheit stellt uns alle vor große Herausforderungen. Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns Menschen und unseren Wohlstand schützen kann. Mit den Umweltministerinnen und -ministern der Länder will ich dafür sorgen, dass Wälder, Böden und Gewässer auch in Zukunft gute Speicher für Wasser und CO2 bleiben. Über die EU-Wiederherstellungsverordnung werden Bund und Länder die Natur reparieren, ausgetrocknete Moore bewässern, kanalisierte Bäche renaturieren und kaputte Wälder wiederbeleben. So machen wir Land- und Forstwirtschaft widerstandsfähiger und die Städte und Gemeinden noch lebenswerter. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und das neue Sondervermögen für den Klimaschutz geben uns starke Hebel, um diese enormen Aufgaben in den nächsten Jahren zu stemmen. Ich setze mich dafür ein, dass die Chance, die das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz zur Erreichung der Klimaneutralität bietet, konsequent genutzt werden. Im Koalitionsvertrag haben wir zudem vereinbart, den Einsatz finanzieller Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds stärker an den Kriterien der CO2-Vermeidung und des sozialen Ausgleichs auszurichten“, sagt Bundesumweltminister Carsten Schneider.
„Die UMK setzt sich für auskömmliche Finanzierung von Umwelt- Klima- und Naturschutz ein. Ich bin froh, dass wir die Idee der Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz, Naturschutz, Klimaanpassung und die Finanzierung kommunalen Klimaschutzes, die wir letztes Jahr im Vorsitzjahr von RLP auf den Weg gebracht haben, weiterentwickeln. Denn es geht um nichts Geringeres, als unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern. Deshalb begrüße ich es sehr, dass wir uns gezielt für die Finanzierung ökologischer Umweltinfrastrukturen einsetzen. Zu diesen Strukturen zählen unter anderem die Wasserversorgung, die Abwasserreinigung, Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung von Flächen, die für die biologische Vielfalt bedeutsam sind sowie solche, die dem Schutz vor Hochwasser- und Starkregen sowie der Klimaanpassung dienen“, sagt Katrin Eder, Umweltministerin von Rheinland-Pfalz. Um all diese wichtigen Aufgaben umzusetzen, müsse der Bund die Länder finanziell entsprechend ausstatten. „Ich bin außerdem froh, dass wir uns hier auf der UMK einig sind, dass das Hochwasserschutzgesetzes III zügig verabschiedet und umgesetzt werden muss, um insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse wirksame Strukturen zur Prävention und Gefahrenabwehr zu schaffen. Denn das Gesetz kann Planungs- und Feststellungsverfahren beschleunigen und ermöglicht, den Hochwasserschutz bei Bauvorhaben stärker zu berücksichtigen, etwa durch örtliche Starkregenvorsorgekonzepte.“ Die rheinland-pfälzische Umweltministerin betont außerdem, dass umweltrechtliche Standards erhalten bleiben müssten. „Regelungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz und die Eingriffsregelung im Bundes-Naturschutzgesetzes sind wichtige Instrumente des Umweltschutzes und müssen in ihrer Wirkung so erhalten bleiben“, so Eder. Außerdem sei die Weiterführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) über das Jahr 2028 hinaus, wichtig, um unsere Lebensgrundlagen dauerhaft für künftige Generationen zu sichern.
Die Umweltministerinnen und -minister der Länder sprechen sich auch gemeinsam für eine krisenfeste Wasserversorgung aus. Auf Vorschlag Hessens wird der Bund aufgefordert, finanzielle Spielräume durch die Grundgesetzänderung vom März 2025 konsequent zu nutzen. Konkret sollen Investitionen aus dem Sondervermögen auch die kritische Wasserinfrastruktur stärken und Mittel für die Wasserversorgung im Rahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes eingesetzt werden. „Die Kommunen werden die Sicherstellung der Wasserversorgung in Notzeiten ohne weitere Unterstützung nicht erfüllen können. Wir müssen aktiv gegen die Verletzlichkeit unserer öffentlichen Wasserversorgung arbeiten und über den derzeitigen Standard erhöhen“, sagt Hessens Umweltminister Ingmar Jung und betont: „Die verlässliche Sicherstellung der Wasserversorgung im Verteidigungsfall, bei Krisen und Katastrophen ist dringend geboten – eine angemessene finanzielle Ausstattung durch den Bund im Rahmen der Haushaltsplanungen wäre ein elementarer Schritt in diese Richtung.“
Auf Vorschlag Hessens haben sich die Umweltministerinnen und -minister für realistische Ziele der Luftreinhaltung ausgesprochen. Der Bund wird unter anderem gebeten, Ausnahmen bei der EU-Luftqualitätsrichtlinie zu berücksichtigen, um unverhältnismäßige Maßnahmen zu vermeiden. „Mit realistischen Zielen reduzieren wir Bürokratie und stärken die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands“, sagt Hessens Umweltminister Ingmar Jung.
Darüber hinaus war die Beseitigung von Kriegsaltlasten Thema. „Die Sicherung der Biodiversität und die Beseitigung der Kriegsaltlasten stehen im Vordergrund der auch im Koalitionsvertrag des Bundes getroffenen Festlegungen. Daraus wird deutlich, dass die rechtliche Verantwortung für diese Mammutaufgabe beim Bund liegt und ich gehe davon aus, dass die geplante Errichtung eines Kompetenzzentrums für die industrielle Bergung von Munition in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt wird. Bund und Länder müssen dazu zeitnah ein gemeinsames Finanzierungskonzept erstellen. Diese neue Einrichtung wird wesentlich dazu beitragen, den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern“, erklärt Dr. Till Backhaus, der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern.
Auch zwei saarländische Themen wurden beschlossen: die Sicherung, Qualifizierung und Gewinnung von Fachkräften im Natur- und Klimaschutz. Um hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen, braucht es gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte. „Vor allem mit besserer Entlohnung, aber auch mit einer bedarfsgerechten Ausstattung der Naturschutzbehörden können wir hier gegensteuern. Wir brauchen bspw. eine frühe Einbindung in Berufs- und Studienberatung sowie zusätzliche Studienkapazitäten und Ausbildungen im Naturschutzbereich“, betont die saarländische Umweltministerin Petra Berg.
Die UMK hat sich zudem beim zweiten saarländischen Thema, das Konzept „Natur auf Zeit“ zu stärken, geeinigt. Dazu wird ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen benötigt, sodass die Vereinbarkeit zwischen naturnaher Zwischennutzungen mit Artenschutz, Biotopschutz und Naturschutz geregelt wird und keine Nachteile für genehmigte Folgenutzungen von Flächen entstehen. „Als kleinstes Flächenland sind wir von diesem Konflikt besonders stark betroffen. Dabei können genau dort Chancen genutzt werden.
Die Konferenz endet mit dem festen Willen aller Beteiligten, die vereinbarten Maßnahmen zügig umzusetzen. Die Länder sind sich einig, dass die Klimakrise und der Naturschutz nur gemeinsam bewältigt werden können. Es braucht ein starkes Zusammenwirken von Bund und Ländern, eine faire Finanzierung und eine verlässliche Fachkräftebasis.
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Matthias Weber
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