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Bauernhauswettbewerb 2025

Das schönste saarländische Bauernhaus steht in Osterbrücken

zu sehen ist ein schönes Bauernhaus mit Scheune 1. Platz Bauernhauswettbewerb Osterbrücken
Erster Platz im Saarländischen Bauernhauswettbewerb 2025 Foto: Sinah Spies

Das Rennen um das schönste Bauernaus ist entschieden: Ein Haus aus dem Jahr 1803 in Osterbrücken im Landkreis St. Wendel hat die Jury überzeugt und den mit 5.000 Euro dotierten ersten Platz belegt. Im Fokus des Wettbewerbs „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“, der alle zwei Jahre vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ausgelobt wird, standen auch diesmal stilgerecht sanierte Bauernhäuser.

Ministerin Petra Berg gratulierte den Preisträgerinnen und Preisträgern: „Wir sind erneut beeindruckt von der Vielzahl und der Qualität der restaurierten Bauernhäuser, die durch die Initiative und das Engagement der Eigentümer mit ganz viel Herzblut und auch finanziellem Einsatz erhalten werden. Diese Auszeichnungen sollen die außergewöhnlichen Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer würdigen und gleichzeitig die Bedeutung des Erhalts unserer kulturellen und architektonischen Vergangenheit unterstreichen.“

In diesem Jahr haben sieben Häuser teilgenommen. Beim Gewinnerhaus überzeugte die elfköpfige Jury seine hervorragende und mit Liebe zum Detail durchgeführte Sanierung sowie die konsequente Erhaltung der ursprünglichen Bauweise. Platz zwei mit einem Preisgeld von 3.500 Euro belegt ein Haus in Niedaltdorf. Es punktete mit seiner liebevollen Restaurierung und authentischen Ausstrahlung. Der dritte Platz, der mit 1.500 Euro dotiert ist, geht an ein Bauernhaus in Fremersdorf, bei dem die Jury das einzigartige Ambiente lobte. Darüber hinaus erhielten Bauernhäuser in Bietzen, Wadern, Bliesen und Webenheim eine Anerkennung.

Bauernhäuser prägen in vielen saarländischen Dörfern das Ortsbild und sind zugleich erlebbares kulturelles Erbe unserer Region.
Am Wettbewerb teilnehmen konnten Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern, die vor dem Jahr 1914 erbaut wurden. Jüngere, bis 1945 errichtete Häuser, werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren.
Für die Auszeichnungen stellt das Ministerium einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Saarländischen Bauernhauswettbewerb

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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66117 Saarbrücken

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