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Pflegeausbildungen ab 2020
Neu 2020: Pflegefachmann/Pflegefachfrau
Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei Berufe der Alten-, Kinder- und Krankenpflege zum 1. Januar 2020 zu einer gemeinsamen, generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft zusammengeführt. Es gilt das Motto „Aus drei wird Eins!“
Die Auszubildenden werden befähigt, Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen zu pflegen, das heißt im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder ambulant in der Wohnung von Pflegebedürftigen. Nach dem Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Einsatzfelder und Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege. Der Abschluss wird automatisch in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt.
Im Frühjahr 2020 ist die neue Pflegefachkraftausbildung an acht Schulen im Saarland mit 168 Auszubildenden unter den schwierigen Bedingungen des eingeschränkten Unterrichts und den vielfältigen Hygienemaßnahmen gestartet. Weitere 779 Neulinge konnten mit dem Pflegeberuf als Pflegefachfrau/-mann zum 1. Oktober 2020 Plätze an allen siebzehn Pflegeschulen im Saarland starten.
Die neue „generalistische Pflegeausbildung“ ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an einer Pflegeschule sowie der praktischen Ausbildung bei einem Ausbildungsbetrieb und weiteren Einrichtungen aus unterschiedlichen Pflegebereichen. Ein Großteil der praktischen Ausbildung erfolgt beim sogenannten „Träger der praktischen Ausbildung“, mit dem der oder die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag schließt. Die Azubis lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Versorgungsbereiche kennen. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung im Saarland kostenlos. Sie erhalten ein Ausbildungsgehalt.
Gesetzesgrundlage
Gesetzesgrundlage des Bundes
Gesetz zur Reform der Pflegeberufe
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (OflAPrV)
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (PflAFinV)
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Verordnung über die Finanzierung
Verordnung zu den Mindestanforderungen an die Pflegeschulen (Pflegeschulenverordnung) ab 1. Januar 2020
Pflegeschulverordnung - Amtsblatt
Inhalte sind unter anderem Mindestanforderungen, Durchführung der Ausbildung, Lehrkräfte, Schulleitung, Honorarkräfte, Pflicht zur Fortbildung, Lernmittel.
Die dazugehörige Begründung finden Sie hier.
Pflegeschulverordnung Begründung
Verordnung zur Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ab 1. Januar 2020
Durchführungsverordnung Amtsblatt
Inhalte sind unter anderem zuständige Behörden im Saarland, verbindlicher Lehrplan, Untersagung der Ausbildung, Übergangsregelungen.
Die dazugehörige Begründung finden Sie hier.
Durchführungsverordnung Begründung
Verordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes (Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung) vom 25. Juni 2019
Schiedsstellenverordnung Pflegeberufe
Inhalt ist die Schiedsstelle für Angelegenheiten des Pflegeberufegesetzes, unter anderem zu Fragen der Pauschalen der Ausbildung.
Richtlinie über die Durchführung der dreijährigen Ausbildung ab 1. Oktober 2020
zum Pflegefachmann / Pflegefachfrau, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger ab 1. Oktober 2020
Richtlinien generalistische Ausbildung
Richtlinie zur Gewährung von Miet- und Investitionskosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen ab 1. Januar 2021
Zuwendung als Zuschuss zu den Miet- und Investitionskosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen für die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.
Richtlinien Miet- und Investitionskosten
Rahmenpläne der Fachkommission
vom 1. August 2019
Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, Rahmenausbildungsplan für die praktische Pflegeausbildung. Zusammen mit der PflAPrV stellen sie eine bundesweit gültige Grundlage für die Entwicklung schulinterner Curricula und einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne dar.
Aufrufbar sind diese über die Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (einschließlich Begleitmaterialien und Kompetenzmatrix).
Neu: Ausbildungsberuf Pflegeassistenz
Mit der Pflegeassistenzausbildung nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes passt sich die Ausbildung den aktuellen Anforderungen der Pflege an. Ziele sind die Vermittlung der fachlichen und personalen Kompetenzen für die pflegerische Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen sowie die Vermittlung der Kompetenzen des ersten Jahres der Pflegefachkraft in 23 Monaten. Damit entsteht ein völlig neues, deutlich aufgewertetes Berufsbild mit attraktiven Inhalten.
Die neue Ausbildung richtet sich insbesondere an Hauptschulabsolventen, die nach erfolgreichem Abschluss der Pflegeassistenzausbildung direkt in das zweite Jahr der Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum -fachmann einsteigen können.
Seit Oktober 2020 wird der neue Ausbildungsberuf zum ersten Mal im Saarland an sieben Pflegeschulen angeboten werden. Er umfasst sowohl den Unterricht an Pflegeschulen als auch die praktische Ausbildung bei einem Ausbildungsbetrieb sowie weiteren Einrichtungen aus unterschiedlichen Pflegebereichen. Ein Großteil der praktischen Ausbildung erfolgt beim sogenannten „Träger der praktischen Ausbildung“, mit dem der oder die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag schließt. Die Azubis lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Versorgungsbereiche kennen. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzesgrundlage
Grundlage für die Ausbildung ist das Gesetz über die Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Pflegeassistenzgesetz). Amtsblatt
Inhalt: Grundlagen des Berufes, Dauer und Struktur der Ausbildung, Durchführung des Unterrichts und der praktischen Ausbildung, selbstständige und delegierbare Tätigkeiten sowie auch die Mindestvorgaben für den Ausbildungsvertrag und die Pflegeschulen
Gesetz über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) vom 30. September 2020
Inhalt und Gliederung der Ausbildung, zu vermittelnde Kompetenzen, Leistungsbewertung, staatliche Prüfung, verbindlicher Lehrplan
Verordnung über das Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen der Pflegeassistenz in Einrichtungen der Altenpflege vom 2. Oktober 2020
Inhalt: Ausgleichsverfahren zur Refinanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütungen in Einrichtungen der Altenpflege
Umlageverordnung Pflegeassistenz
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie) ab 1. Oktober 2020
Inhalt: Zuwendungen an die Pflegeschulen für eine qualitativ hochwertige, fachgerechte und bedarfsgerechte Ausbildung für den Beruf der Pflegeassistenz im Rahmen der von den Einrichtungen in der Altenpflege besetzten Ausbildungsplätze
Durchstiegsmöglichkeiten der neuen Pflegeassistenzausbildung Foto: Referat D2 / MSGFF
Die Grundlage für die Ausbildungsinhalte bilden die Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht und die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung vom 29. Mai 2020. Sie finden das Dokument hier
Rahmenlehrplan Pflegeassistenz
Fragen zur Ausbildung zum Pflegefachmann beziehungsweise -frau finden sie unter:
Die Homepage Pflegeausbildung.net
Wenn Sie Fragen rund um die Pflegeausbildung haben, ob aus Interesse, eine Ausbildung zu beginnen, ob als Einrichtung, die ausbildet oder ausbilden möchte, oder auch als Pflegeschule, hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort:
Beraterin Pflegeausbildung Rheinland-Pfalz und Saarland
Silke Sommerer
Telefon: (0681) 92 79 99 05
Mobil: (0173) 3 90 85 74
E-Mail: Silke.Sommerer@bafza.bund.de
Beratungsteam Saarland
Übersichten über die Ausbildungsbetriebe für die Pflegefachkraft und Pflegeassistentin/ten im Saarland
Die Ausbildungsbteriebe finden Sie für die ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen beim Pflege-Portal-Saar
und für die Krankenhäuser beim Deutschen Krankenhaus Verzeichnis
Ausbildungs- und Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit
Fragen zur Ausbildung in der Pflege?
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt dich bei deiner Berufswahl, informiert, berät und hilft bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Einen Termin für ein Beratungsgespräch kannst du unter der folgenden gebührenfreien Servicenummer vereinbaren: (0800) 4 5555 00
Du willst Dich erst mal selbst informieren oder auf das Gespräch vorbereiten, dann steht Dir ein breites Angebot im Internet dafür zur Verfügung.
www.dasbringtmichweiter.de/typischich oder https://www.arbeitsagentur.de/bildung
Weiterbildungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Auch interessierte Erwachsene können einen neuen Berufsweg in der Pflege einschlagen.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten, vereinbaren Sie einen Termin unter (0800) 4 5555-00.
Nähere Informationen zum Thema berufliche Weiterbildungen finden Sie auch unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung.
Freie Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit in den Pflegeberufen im Saarland