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Saarländische Landesregierung ermöglicht weitreichende Lockerungen durch 3G-Regelung

• Volle Auslastung in zahlreichen öffentlichen Bereichen möglich
• Quadratmeter-Regelung entfällt
• Lockerung der Maskenpflicht, insbesondere in Schulen

Aufgrund des aktuell rückläufigen Infektionsgeschehens sowie der kontinuierlich sinkenden Belegungs- und Hospitalisierungsraten in saarländischen Krankenhäusern, passt die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen an. So werden Lockerungen in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens möglich. Die Neuerungen treten am kommenden Freitag, 01. Oktober, in Kraft.

 

Im Zentrum der neuen Regelungen steht das sogenannte 3G-Modell. Für viele Bereiche des täglichen Lebens im Innenbereich, unter anderem in Museen, bei kulturellen Veranstaltungen, bei Indoor-Sport, körpernahen Dienstleistungen oder in Gastronomiebetrieben, gilt demnach: Alle teilnehmenden Personen müssen nachweisen, dass sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind. So wird hier die volle Auslastung wieder möglich, beispielsweise bei Konzerten, Theatervorführungen oder privaten Veranstaltungen im Innenbereich. Eine Übersicht über alle Bereiche, in denen ab Freitag das 3G-Modell gilt, finden Sie unter: www.corona.saarland.de

 

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind weiterhin Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der schulischen Schutzkonzepte ohnehin regelmäßig getestet werden. Letztere werden zukünftig eine entsprechende Bescheinigung von der Schule erhalten. Hier entfällt zusätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude – sowohl in den Unterrichtsräumen als auch auf den Fluren.

 

Diese wird auch in öffentlichen Bereichen weiter gelockert. Sofern alle beteiligten Personen über einen Nachweis im Sinne der 3G-Regelung verfügen, entfällt sie für Personal mit Kundenkontakt und in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen des Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Weiterhin gilt sie im öffentlichen Personenverkehr, sowie den Innenbereichen von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen.

 

Zudem entfällt die Quadratmeter-Regelung, die bisher unter anderem in Supermärkten oder Fitnessstudios den Zutritt für Besucher so regelte, dass pro fünf Quadratmeter der zugänglichen Fläche nur eine Person anwesend sein durfte. Diese Betretungsbeschränkungen werden mit in Kraft treten der Verordnung aufgehoben.

 

Zudem wird aus der Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen und zur Reduzierung der Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum eine Empfehlung.                                                                     


„Sowohl im Saarland als auch bundesweit haben die Corona-Schutzmaßnahmen den kurzzeitigen Anstieg der Infektionszahlen unterbrochen und den Trend umgekehrt. Das ermöglicht die beschriebenen Lockerungen, bedeutet aber nicht, dass wir die Corona-Lage leichtfertig betrachten. Im Gegenteil: Weiterhin beobachten wir die Sieben-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungsrate sowie den Impffortschritt engmaschig. Sollte das Infektionsgeschehen in den kommenden Wochen wieder steigen, werden wir bei unserem 3G-Modell nachsteuern“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Medienansprechpartner

Kerber Manuel
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

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