| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Inneres

Die Landesregierung informiert über Sponsoring

Die Landesregierung erstellt gemäß Ziffer 6.1 der Richtlinie über Sponsoring in der saarländischen Landesverwaltung vom 7. November 2014 (Amtsbl. II S. 1041) zweijährlich einen Sponsoringbericht, in welchem jede Sponsoringleistung ab einem Wert von 3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) aufgeführt ist.

Der Sponsoringbericht führt empfangene Geldleistungen und den Wert empfangener Sach- oder Dienstleistungen auf. Die Leistungen beziehen sich auf Behörden und Einrichtungen des Saarlandes. Nicht erfasst sind Sponsoringleistungen an Gemeinden und Gemeindeverbände.