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Personenstandsrecht

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist fachlich zuständig für das Personenstandsrecht und oberste Aufsichtsbehörde der saarländischen Standesämter.

Unter Personenstand sind die Daten über Geburt, Eheschließung und Tod zu verstehen sowie die damit in Verbindung stehenden familien- und namensrechtlichen Tatsachen. Die Registrierung des Personenstandes seiner Bürgerinnen und Bürger ist für den Staat von großer Bedeutung, da diese Angaben für viele Bereiche als Planungsgrundlage benötigt werden. Ferner dienen die personenstandsrechtlichen Daten als Grundlage für die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen oder Führerscheinen. Bürgerinnen und Bürger nutzen die Personenstandsurkunden zum Nachweis z.B. des Familienstandes oder der Namensführung sowie erbrechtlicher und sozialrechtlicher Ansprüche.

Die Beurkundung (Registrierung) von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen und die Ausstellung von entsprechenden Personenstandsurkunden, aber auch die Entgegennahme von Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung oder der Namensführung von Eheschließenden obliegt den Standesbeamten. Diese müssen mit Blick auf die verantwortungsvolle Beurkundungstätigkeit neben ihrer Verwaltungsausbildung eine Zusatzausbildung für Standesbeamte absolvieren.

Zuständigkeiten - Persönliche Beratung

Grundsätzlich ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der jeweilige Personenstandsfall ereignet hat, auch für eine entsprechende Beurkundung und die Ausstellung einer Personenstandsurkunde zuständig.

Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen.

Konkrete Auskünfte im Einzelfall erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt. Dieses ist entweder unmittelbar bei Ihrer Gemeinde oder - aufgrund der vielerorts erfolgten Zusammenlegung von Standesämtern - auch bei einer Nachbargemeinde ansässig. Die Zuständigkeit können Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Gemeinde erfragen.

Elektronische Registerführung bei den Standesämtern

In der Vergangenheit wurden die Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Tod) bei den Standesämtern in Papierform (Personenstandsbücher) geführt. Im Jahr 2009 wurden elektronische Personenstandsregister eingeführt. Seitdem werden alle Personenstandsfälle, die sich im Saarland ereignen, in elektronischer Form erfasst; anlassbezogen werden auch ältere Personenstandsereignisse in den elektronischen Registern nacherfasst.

Das Saarland hat zudem von der durch das Personenstandsgesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf Landesebene ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einzurichten. Dieses ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern saarlandweit bei allen Standesämtern Auskünfte aus saarländischen Personenstandsregistern oder Personenstandsurkunden zu erhalten, soweit die Personenstandsfälle elektronisch erfasst sind.

Mit der Einführung des zentralen elektronischen Personenstandsregisters im Saarland wurde ein wichtiger Beitrag für die Verbesserung des Bürgerservice geleistet. 

Aufsichtsbehörden

Die Aufsicht über die saarländischen Standesämter führen das Landesverwaltungsamt in St. Ingbert als untere Aufsichtsbehörde und das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als oberste Aufsichtsbehörde.

Gebühren

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland sowie der Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses werden für die Amtshandlungen der Standesämter Gebühren fällig.

Gebühren im Bereich des Personenstandswesens (PDF, 56KB, Datei ist nicht barrierefrei)