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| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Bauaufsicht, Bautechnik, Bauökologie, Bauen und Wohnen, Bundesbau, Hochbau, Hochschulbau, Klinikbau, Raumordnung und Landesplanung, Stadtentwicklung und Städtebauförderung, Wohnungsbau, Verwaltung

Bauen

Oberste Landesbaubehörde

Nach der Landtagswahl 2017 wurde dem damaligen Ministerium für Inneres und Sport das Ressort Bauen angegliedert, mit welchem verschiedene Bau- und Infrastrukturthemen zusammengeführt wurden.

Hierfür wurden in der Obersten Landesbaubehörde (OBB) die beiden Fachabteilungen OBB1 und OBB2 zusammengeführt. Ergänzt werden diese durch eine eigene Geschäftsstelle, welche als Koordinierungsstelle dient.

Die Staatliche Hochbaubehörde (SHB) , als nachgeordnete Behörde der OBB2 mit der Aufgabe der operativen Betreuung von Bauprozessen, wurde im Zuge der vorgenannten Strukturmaßnahmen als Abteilung in das Landesverwaltungsamt (LaVa) angegliedert.

Im Rahmen der Aufgabenerfüllung unterliegt die Oberste Landesbaubehörde den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Landeshaushaltsordnung. Als öffentlicher Auftraggeber wirkt sie als wichtiger Motor für die regionale und überregionale Förderung der Wirtschaft.

In der Abteilung OBB1 sind hierbei Themen wie Landesplanung, Bauleitplanung, Baurecht, Bautechnik, Erarbeitung/Änderung/Fortschreibung von Gesetzen im weitgefassten Bereich Bauen, Stadtentwicklung sowie Förderprogramme für den Städtebau und Wohnraumförderung verortet. Aber auch die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen fällt in das Aufgabengebiet der OBB1. Des Weiteren fungiert die Abteilung als Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden und die Wohngeldstellen des Saarlandes.

Die Aufgabengebiete der Abteilung OBB2 umfassen die Planung und Ausführung von Hochbaumaßnahmen des Landes, das Liegenschaftsmanagement, den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, das Management von Mietverhältnissen sowie die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten. Weiterhin fungiert die OBB2 als Fachaufsicht über die Staatliche Hochbaubehörde.

Räumlich wurde die Dienststelle in der Halbergstraße zusammengefasst, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Landesbaubehörde ihre Arbeit im Februar 2018 aufnahmen.

Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Saarlandes
RL-Hochbau

Die Richtlinie für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Saarlandes (RL-Hochbau) vom 23.06.2021 ersetzt die Richtlinie in der Fassung vom April 1975.

Die der Richtlinie zugehörigen Muster und Formulare werden in der jeweils aktuellen Fassung den mit der Bearbeitung beauftragten Vertragspartnern bereitgestellt.

Richtlinie zum Download

OBB1 Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen

Referat OBB11 - Landesplanung, Bauleitplanung

Das Referat OBB11 Landesplanung, Bauleitplanung ist die Landesplanungsbehörde des Saarlandes und hat die Aufgabe der zusammenfassenden, überörtlichen und überfachlichen Planung für das Land.

Die Landesplanung koordiniert dabei die unterschiedlichen Nutz- und Schutzansprüche (Siedlung, Gewerbe, Einzelhandel, Verkehr, Infrastruktur, freie Landschaft) an den Raum, wägt sie gegeneinander ab und schafft einen sinnvollen und fairen Ausgleich. Rechtliche Grundlage bildet das Bundesraumordnungsgesetz und das saarländische Landesplanungsgesetz.

Die Ziele der Landesplanung sind festgesetzt und begründet im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitte „Umwelt“ und „Siedlung“. Die Zusammenführung zu einem Landesentwicklungsplan „Saarland“ befindet sich zurzeit in Erarbeitung. Die Landesplanung kann für bestimmte Teilräume auch Regionale Entwicklungskonzepte aufstellen. Zur Prüfung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen werden landesplanerische Stellungnahmen abgegeben sowie Raumordnungsverfahren und Zielabweichungsverfahren durchgeführt.

Das Referat ist auch zuständig für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Raumentwicklung in der Großregion. Das Referat ist zudem höhere Verwaltungsbehörde und zuständig für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und die Genehmigung von nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplänen.

Mehr Informationen zum Thema Landesplanung erhalten Sie hier: Landes- und Bauleitplanung 

Referat OBB12 - Raumordnungsrecht, öffentliches Baurecht, Bauberufsrecht, Wohnraumförderung

Das Referat OBB12 erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Referaten OBB11 und OBB13 Referentenentwürfe zu Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in den Rechtsgebieten Raumordnungsrecht, Bauordnungsrecht sowie Städtebaurecht und unterstützt die beiden Fachreferate bei Grundsatzfragen.

Das Referat ist zuständig für die Gutachterausschussverordnung und diesbezügliche Fragestellungen.

Im Bauberufsrecht bestehen insbesondere Zuständigkeiten für das Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetz sowie die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer des Saarlandes und die Ingenieurkammer des Saarlandes.

Für den Aufgabenbereich der sozialen Wohnraumförderung nimmt OBB12 unter anderem die Fachaufsicht über die Saarländische Investitionskreditbank AG wahr und ist saarlandweit zuständig für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen. Im Bereich des Wohngeldrechts ist das Referat OBB12 Fachaufsicht über die Wohngeldstellen.

OBB12 vertritt das Saarland in verschiedenen Fachgremien der Bauministerkonferenz.

Mehr Informationen zur Wohnraumförderung finden Sie hier: Wohnungsbauförderung  

Referat OBB13 - Oberste Bauaufsicht

Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht als gesetzlicher Rahmen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und sichere benutzbare Gebäude unverzichtbar.

Ziel des Bauordnungsrecht ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Die Bauaufsicht des Saarlandes ist entsprechend dem Aufbau der saarländischen Verwaltung zweistufig gegliedert (Untere Bauaufsichtsbehörden als Vollzugsbehörden und Oberste Bauaufsicht als Fachaufsichtsbehörde).

Die Oberste Bauaufsicht ist insbesondere zuständig für den Erlass und Änderung der Bauordnung des Saarlandes und ihrer Folgevorschriften in Form von Verordnungen, Richtlinien und Technischen Baubestimmungen, für die Anerkennung von Prüfstellen, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen, die Zustimmung im Einzelfall für bestimmte Bauprodukte und Bauarten, die Umsetzung der Energieeinsparverordnung und die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte. Die Oberste Bauaufsicht vertritt das Saarland in den länderübergreifenden Gremien der Fachkommission Bauaufsicht und Bautechnik und in entsprechenden Ausschüssen. 

Referat OBB14 - Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds

Das Referat OBB14 befasst sich u.a. mit den Angelegenheiten und Grundsatzfragen der Stadtentwicklung. Daneben ist das Referat für die Abstimmung von Bundes-, Landes- und EU-Förderprogrammen mit den jeweiligen (Bundes)Behörden sowie die fachliche Erarbeitung von Förderprogrammen der Stadtentwicklung für die Operationellen Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zuständig.

Zur Unterstützung der saarländischen Städte und Gemeinden obliegt Referat OBB14 weiterhin die fachliche, förder- und haushaltsrechtliche Abwicklung von Stadterneuerungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung.

Mehr Informationen erhalten Sie hier: Stadtentwicklung und Städtebauförderung

OBB2 Staatlicher Hochbau und Liegenschaften 

Referat OBB21 - Grundsatz, Vergabewesen, Organisation, BauIT, Controlling

Das Referat OBB21 übt die Fachaufsicht über alle Vergabeangelegenheiten im Bereich Hochbau aus. Hierzu gehört z.B. die Funktion als Beschwerdestelle nach VOB/A und die vergaberechtliche Beratung bei Baumaßnahmen.

Weiterhin koordiniert das Referat die Stellungnahmen der Hochbauabteilung zu Berichten des Rechnungshofes. Es wirkt zudem bei Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Richtlinien mit.

Weitere Aufgabenbereiche sind die Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens in der Hochbauverwaltung, die Optimierung von Prozessabläufen und die koordinierende Mitwirkung bei der Einführung technischer Arbeitsmittel.

Der Referatsleiter ist zudem Mitglied in der nationalen Fachkommission Vergabe und Recht des ASH (Ausschuss für Staatlichen Hochbau) der Bauministerkonferenz. 

Referat OBB22 - Allgemeiner Hochschulbau, Brandschutz, Bauordnungsrecht

Das Referat OBB22 ist zuständig für die vom Land durchzuführenden Hochbaumaßnahmen der Hochschulen des Saarlandes. Hierzu gehören die Universität des Saarlandes (UdS), die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), die Hochschule für Musik (HfM) und die Hochschule für Bildende Künste (HBK) in Saarbrücken.

Im Speziellen zählt hierzu die Koordination der Baumaßnahmen, die Haushaltsplanung, der Haushaltvollzug und die Kontrolle des Mittelabflusses. Weiterhin unterstützt OBB22 die jeweiligen Nutzer der Gebäude in Fragen der Raumbedarfs- und Funktionsplanungen und erteilt Planungs- und Bauaufträge an die nachgeordnete Staatliche Hochbaubehörde (SHB) für welche es gleichzeitig die Fachaufsicht für die Bereiche Brandschutz und Bauordnungsrecht darstellt.

In dieser Funktion prüft OBB22 u.a. die Einhaltung gesetzlicher Rahmen, aber auch die Bauunterlagen (z.B. Kostenermittlungen).

Zudem ist das Referat mit der Betreuung von Wettbewerben nach GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) befasst und bietet weiterhin baufachliche Unterstützung bei Baumaßnahmen Dritter im Bereich Wissenschaft und Technologien.

Für die Architektenkammer des Saarlandes ist OBB22 Ansprechpartner für alle berufsständischen Angelegenheiten für Fragen des staatlichen Hochbaus.

Schließlich ist Referat OBB22 zuständig für die Belange der Baukultur im Saarland und beschäftigt sich mit den Grundsatzfragen der Ausbildung im technischen Bereich.

Überregional und national sind die Mitarbeiter des Referats in verschiedenen Gremien und Fachverbänden tätig. So z.B. Bund-Länder-Netzwerk Baukultur des Ausschusses für Staatlichen Hochbau der Bauministerkonferenz, Beirat der Stiftung Baukultur Saar, Fachbeirat Hochschulbau des HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. 

Referat OBB23 - Bundesbau

Das Referat OBB23 Bundesbau ist in Organleihe für die Hochbaumaßnahmen des Bundes zuständig. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Bundesbau

Referat OBB24 - Liegenschaften

Das Referat OBB24 ist für die Grundsatzangelegenheiten der Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Unterbringungsplanung der Dienststellen des Landes und zu diesem Zweck um Erwerb oder Anmietung entsprechender Flächen, ebenso wie um die Veräußerung entbehrlicher landeseigener Liegenschaften. Darüber hinaus kauft das Referat Grundstücke an, sofern diese für Maßnahmen des Landes benötigt werden.

Außerdem ist es im Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten zuständig für das Vertragsmanagement, Grundbuch- und Katasterangelegenheiten, für Grundsatzfragen bei Wertermittlungen und Mietwertermittlungen, für die Prüfung des Aneignungsrechts an sogenannten herrenlosen Grundstücken und den jährlichen Bericht an den Saarländischen Landtag über die Veränderungen im Grundstücksbestand des Landes.

Des Weiteren wirkt das Referat OBB24 als Träger öffentlicher Belange bei Bauleitplanverfahren der Kommunen mit. 

Referat OBB25 - Allgemeiner Landesbau, Zuwendungsbau

Das Referat OBB25 ist für alle Hochbaumaßnahmen in landeseigenen Liegenschaften zuständig, sofern es sich nicht um Hochschul- und Klinikbau handelt.

Hierbei reichen die Aufgabenbereiche von der Vorbereitung der Planungsaufgaben über die Koordination der Baumaßnahmen bis hin zur Dokumentation. Der administrative Bereich betrifft die Haushaltsplanung, den Haushaltvollzug und die Kontrolle des Mittelabflusses.

Weiterhin unterstützt OBB25 die Nutzer der Gebäude in Abstimmung mit Referat OBB24 in Fragen der Raumbedarfs- und Funktionsplanungen und erteilt Planungs- und Bauaufträge an die nachgeordnete Staatliche Hochbaubehörde (SHB).

In der Funktion als Fachaufsicht über die SHB prüft das Referat OBB25 u.a. die Einhaltung gesetzlicher technischer Rahmenbedingungen, aber auch die Bauunterlagen (z.B. Kostenermittlungen).

Im Bereich Zuwendungen für Hochbaumaßnahmen ist das Referat als baufachliche Prüfstelle Ansprechpartner für die Bewilligungsbehörden. Es berät die Antragsteller hinsichtlich Bau- und Raumbedarf ebenso wie bei Fragen der Vergaben nach VOF, VOB, VOL und GRW.

Weiterhin dient das Referat OBB25 u.a. der Ingenieurkammer des Saarlandes, dem Arbeitgeberverband Bau Saar und der Handwerkskammer als Ansprechpartner.

Überregional und national sind die Mitarbeiter des Referats in verschiedenen Gremien und Fachverbänden tätig. Hierzu zählen z.B. die Fachkommission Bau und Kostenplanung, Arge Bau Brüssel sowie INQA– Initiative Neue Qualität der Arbeit– Bauen.

Referat OBB26 - Klinikbau, Technische Gebäudeausstattung und Betriebstechnik

Das Referat OBB26 ist zuständig für die vom Land durchzuführenden Hochbaumaßnahmen der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes sowie des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg. Speziell bei diesen Gebäuden gehört insbesondere die Koordination der Baumaßnahmen, die Haushaltsplanung, der Haushaltvollzug und die Kontrolle des Mittelabflusses zu den wahrzunehmenden Aufgaben.

Die Unterstützung der jeweiligen Nutzer der Gebäude in Fragen der Raumbedarfs- und Funktionsplanungen sowie die Erteilung von Planungs- und Bauaufträgen an die nachgeordnete Staatliche Hochbaubehörde (SHB) gehört ebenso zu den Aufgaben des Referats.

Für die SHB stellt es gleichzeitig die Fachaufsicht für die Bereiche Technische Gebäudeausstattung und Betriebstechnik dar, was u.a. die Fachtechnische Prüfung von Planungen, Kostenermittlungen und Energiekonzepten für Gebäude und betriebstechnische Anlagen des Landes beinhaltet.

Überregional und national sind die Mitarbeiter des Referats in verschiedenen Gremien und Fachverbänden tätig. So zum Beispiel im Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) oder auch im Fachbeirat Hochschulbau der HIS-HE.