Thema: Stadtentwicklung und Städtebauförderung
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Städtebauförderung

Seit den 1970er Jahren stellen Bund und Länder mit den Programmbereichen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch (BauGB) und der jeweiligen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Zusätzlich gelten im Saarland die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes, die genaue Aussagen zu den Förderbestimmungen treffen.

Der Programmbereich „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ wurde seit der Einführung des Städtebauförderungsgesetzes im Jahr 1971 bis zum Jahr 2012 durchgeführt. Das „klassische“ Städtebauförderungsprogramm hatte zum Ziel, durch Sanierungsmaßnahmen städtebauliche Missstände zu beheben. Diese Intention hat im Laufe der Jahre zu einer Vielfalt von Handlungsfeldern und Einsatzbereichen geführt. Zum einen galt es, erneuerungsbedürftige Bestandsstrukturen aus zeitlich verschiedenen Epochen und Typologien an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Zum anderen dienten Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen der Schaffung von neuen Wohnquartieren und der Innenentwicklung durch neue Nutzungseinheiten, die von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde waren.

In den letzten Jahren vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der Stadtentwicklung. Das jahrelange Wachstum der Siedlungsfläche an den Stadt- und Ortsrändern führte zur Notwendigkeit der Stabilisierung der Stadt- und Ortskerne als Standorte für Wohnen und Arbeiten als Beitrag zu einer nachhaltigen, flächensparenden Siedlungsentwicklung in den alten Stadt- bzw. Ortskernen. Insbesondere im Saarland erfordert der demographische und sozioökonomische Wandel zusätzlich eine Abkehr von der Wachstumspolitik hin zu einer „geordneten“ schrumpfenden Entwicklung.

Damit die Kommunen die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen der Bund und die Länder die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung mit verschiedenen inhaltlichen Ausrichtungen. Die Städtebauförderung trägt somit dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungspolitik, angepasst an die lokale Ausgangslage, zu realisieren.

Folgende Programmbereiche wurden von Bund und Ländern aufgelegt, die sich derzeit in Abwicklung befinden: 

  • Bund-Länder-Programmbereich „Soziale Stadt“ (1999 – 2019),
  • Bund-Länder-Programmbereich „Stadtumbau West“ (2004 – 2019),
  • Bund-Länder-Programmbereich „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (2008 – 2019),
  • Bund-Länder-Programmbereich „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (2009 – 2019),
  • Bund-Länder-Programmbereich „Kleinere Städte und Gemeinden“ (2010 – 2019),
  • Bund-Länder-Programmbereich „Zukunft Stadtgrün“ (2017 – 2019),
  • Bund-Länder-Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ (2017 – 2020),
  • Bund-Länder-Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ (2020 – 2022).

Im Programmjahr 2020 wurde die Programmstruktur der Städtebauförderung geändert. Die bisherigen sechs Programme der Städtebauförderung („Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“) werden zu folgenden drei Programmen zusammengefasst:

  • „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“,
  • „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“,
  • „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.


Kontakt

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds

Cordula Uhlig-Riedinger
Referatsleiterin

Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken