Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Lebenswerte Quartiere gestalten
Einführung
Vor allem in Stadt- und Gemeindeteilen, die durch den wirtschaftlichen und demographischen Wandel besonders betroffen sind, ergeben sich aufgrund rückläufiger Bevölkerungszahlen, erhöhter Wohnungsleerstände und steigender Arbeitslosenquoten Herausforderungen, die nicht aus eigener Kraft und mit den bewährten Instrumenten bewältigt werden können.
Ziele und Gegenstände der Förderung
Die Fördermittel des Programms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ unterstützen die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Die Städte und Gemeinden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Förderschwerpunkte
Die Finanzhilfen des Bundes und des Landes können insbesondere für Investitionen in das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung der betroffenen Gebiete eingesetzt werden, wie:
- städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
- die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen,
- Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
- die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen einschließlich Grünraumvernetzung,
- die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
- die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes,
- Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
- den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur.
Fördervoraussetzungen und Kriterien zur Programmaufnahme
Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden des Saarlandes. Auf die Aufnahme in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ besteht kein Rechtsanspruch.
Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Bei Neuaufstellung oder Überarbeitung erfolgt im Entwicklungskonzept eine Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen. Zudem sind darin Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen.
Das Fördergebiet ist räumlich abzugrenzen. Die räumliche Festlegung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, welche folgende Möglichkeiten der räumlichen Abgrenzung zulässt:
- Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB
- Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB
- Städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB
- Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs.1 Nr.1 BauGB
Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur. Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen, mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung erfolgen. Die Voraussetzung ist ebenfalls erfüllt, sofern die Maßnahmen in anderer Weise finanziert werden (Mittelbündelung).
Download
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 (PDF, 270KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Evaluierung und Monitoring
Die Städtebauförderung ist als „lernende Politik“ auf eine leistungsfähige Begleitforschung und Evaluierung angewiesen. Um die Erfolge des Programms in den Kommunen zu messen, wird erhoben, was durch den Mitteleinsatz baulich erreicht wurde und welche Veränderungen für den Stadtraum und das Fördergebiet in einem bestimmten Zeitraum beobachtet wurden. Nur mit diesen Daten ist es möglich, das Programm stetig weiter zu entwickeln.
Nach den Vorgaben des Bundes besteht seit 2014 die Pflicht zur Erhebung der Informationen für alle Programmkommunen. Die Erhebung erfolgt durch die Kommune selbst.
Downloads
Nutzerhandbuch Elektronisches Monitoring (PDF, 753KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kontakt
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds
Cordula Uhlig-Riedinger
Halbergstraße 50
Referatsleiterin
66121 Saarbrücken