Thema: Stadtentwicklung und Städtebauförderung
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Soziale Stadt

Einführung

Das Programm „Soziale Stadt“ wurde 1999 aufgelegt, um städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf zu fördern.

Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn es sich aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen um benachteiligte innerstädtische oder innenstadtnah gelegene Gebiete oder verdichtete Wohn- und Mischgebiete handelt, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf (vgl. § 171e BauGB).

Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit in den Quartieren und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Soziale Stadt“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.

Mit dem Programmjahr 2019 ist der Programmbereich „Soziale Stadt“ ausgelaufen. Förderanträge für das Programm sind seit 2020 nicht mehr möglich.

Weitere Informationen (z.B. Formulare, Publikationen) finden Sie unter dem Punkt „Service“ zum Download.

Direkter Download

Leitfaden soziale Stadt - Saarland [AKTUALISIERT AM 14.07.2016]

Ziele und Gegenstand der Förderung

Die Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ soll die Kommunen dabei unterstützen, der sozialen und wirtschaftlichen Abwärtsentwicklung von benachteiligten Quartieren frühzeitig entgegen wirken zu können. Dies gilt besonders für Gebiete in Kommunen, die in Bezug auf den baulichen Zustand der Gebäude, die Qualität der Wohnungen, des öffentlichen Raumes und des Wohnumfeldes wie im Hinblick auf die Sozialstruktur, das Arbeitsplatzangebot und Gemeinschaftseinrichtungen benachteiligt sind.

Die Lebenssituation der Menschen in den benachteiligten Quartieren soll verbessert, das Verwaltungshandeln wirksamer gestaltet, bürgerschaftliches Potenzial aktiviert und damit positive Quartiersentwicklungsprozesse in Gang gesetzt werden. Vorrangiges Ziel ist die Bündelung baulicher Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Förderung von Bildung, Beschäftigung und Integration vor Ort. Die zu entwickelnden Strategien und Maßnahmen sind speziell an die Zielgruppen und an die konkreten Situationen vor Ort anzupassen.

Förderschwerpunkte

Förderschwerpunkte der „Sozialen Stadt“ sind insbesondere:

  • die Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes, um das Gebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu steigern, die Bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die Sicherheit und Umweltfreundlichkeit zu erhöhen,
  • die Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter bzw. weiterer sozialer Infrastrukturen, um die Nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken,
  • die Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • die Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
  • die Koordinierung der Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Gebiet sowie die Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger (auch „Tag der Städtebauförderung“) und die Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements, das Quartiersmanagement, die Erarbeitung und Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts.

Fördervoraussetzungen und Kriterien zur Programmaufnahme

Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden des Saarlandes. Auf die Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“ besteht kein Rechtsanspruch.

Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen. Zudem sind darin Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen.

Das Fördergebiet ist räumlich abzugrenzen. Die räumliche Festlegung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, welche folgende Möglichkeiten der räumlichen Abgrenzung zulässt:

  • Beschluss der Gemeinde nach § 171 e Abs. 3 BauGB oder
  • Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB.

Download

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019

Evaluierung und Monitoring

Die Städtebauförderung ist als „lernende Politik“ auf eine leistungsfähige Begleitforschung und Evaluierung angewiesen. Um die Erfolge des Programms in den Kommunen zu messen, wird erhoben, was durch den Mitteleinsatz baulich erreicht wurde und welche Veränderungen für den Stadtraum und das Fördergebiet in einem bestimmten Zeitraum beobachtet wurden. Nur mit diesen Daten ist es möglich, das Programm stetig weiter zu entwickeln.

Nach den Vorgaben des Bundes besteht seit 2014 die Pflicht zur Erhebung der Informationen für alle Programmkommunen. Die Erhebung erfolgt durch die Kommune selbst.

Downloads

Kurzanleitung zum Anlegen und Ausfüllen von elektronischen Begleitinformationen [AKTUALISIERT AM 21.01.2020]

Nutzerhandbuch Elektronisches Monitoring

Begleitinformationen und eMonitoring hier eingeben

Beschreibung einer Modellgemeinde und laufende Fördergebiete

Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“

Städtebauliche Gesamtmaßnahme der Landeshauptstadt Saarbrücken „Saarbrücken Brebach“

wichtige Daten
Landeshauptstadt Saarbrücken
ca. 179.000 Einwohner (2013)
Oberzentrum

Förderprofil
Vom wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffener Stadtteil mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit und hohem Anteil an Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund.

Ausgangssituation
Der Saarbrücker Stadtteil Brebach ist als klassisches Arbeiterquartier vom Strukturwandel der Stahlindustrie, zu der die Halberger Hütte zählt, besonders betroffen. Die Bevölkerungs- und Sozialstruktur führt zu Spaltungstendenzen und Ausgrenzungen innerhalb des sozialen Gefüges. Daneben sind die Lebensbedingungen und die Wohnqualität durch einen Renovierungsstau der Bausubstanz, die Gemengelagen sowie durch eine problematische Verkehrssituation und ein Mangel an attraktiven Freiflächen stark eingeschränkt.

Besonderheiten
Ein zentraler Baustein der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Saarbrücken „Brebach“ ist die BürgerInnenbeteiligung im BürgerInnenZentrum Brebach und das eingerichtete Stadtteilmanagement. Durch eine enge Zusammenarbeit der Projektleitung im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem BürgerInnenZentrum konnte ein guter Projektverlauf erreicht werden. Unter anderem wurde ein interkultureller Stadtteiltreff (kurz IKUS) im BürgerInnenZentrum errichtet, der als neues Kulturzentrum des Stadtteils dient. Im Rahmen des „Runden Tisch Brebach“, einem Zusammenschluss von Bildungseinrichtungen, sozialen Einrichtungen, Vereinen und Kirchengemeinden im Stadtteil, wurde das Thema „Gesundheit im Quartier“ diskutiert. Vor allem die sozialen Einrichtungen gaben Rückmeldungen über einen zunehmend schlechten Ernährungsstand der Kinder in ihren Einrichtungen. Besonders Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund seien betroffen. So entstand das Projekt „Gesund und Fein für Groß und Klein“ in Kooperation mit den ortsansässigen Kindertagesstätten, der Gemeinwesenarbeit Brebach und einer Ernährungsberaterin. In regelmäßigen Kochterminen wurde gelehrt, dass Essen mehr als Nahrungsaufnahme ist und gleichzeitig die Kriterien eines gesunden, aber dennoch kostengünstigen und vor allem schmackhaften Gerichtes erfüllt werden können.

Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme

  • Ausbau einer funktionalen und gestalterischen Verbindung zwischen den Siedlungsbereichen Alt-Brebach und Brebach,
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes und der Gebäudesubstanz,
  • Neuordnung von Siedlungsstrukturen und Schaffung von Entwicklungsimpulsen,
  • Verknüpfung der umgebenden Grün- und Freiräume und Integration in den Siedlungsbereich,
  • intensive Stadtteilkulturarbeit mit Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten und Ausbau von Beschäftigungs-/ Qualifizierungsmaßnahmen.

beispielhafte Einzelmaßnahmen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Saarbrücken Brebach“

  • Umfeldgestaltung der katholischen Kirche Maria Hilf und Neuanlage eines Quartiersplatzes,
  • Umbau und Renovierung eines „BürgerInnenzentrums“,
  • Einrichtung eines interkulturellen Stadtteiltreff (IKUS), das neue Kulturzentrum des Stadtteils,
  • Neuanlage eines Kinderspielplatzes unter aktiver Mitarbeit der Kinder,
  • Stadtmarketingmaßnahmen (Imagekampagne, Einkaufsführer, Beratung der Gewerbetreibenden, ...),
  • Aufwertung des Freiraums „Saarbach“ und Verknüpfung mit dem innerörtlichen Wegenetz,
  • Straßenraumgestaltung „Saarbrücker Straße“,
  • private Gebäudesanierungen auf der Grundlage eines Fassadenprogramms.

Fördergebiete

  • Dillingen – „Berliner Straße/ Merziger Straße“
  • Dillingen – „Innenstadt, Leipziger Ring, Lokschuppen und Papiermühle“
  • Friedrichsthal – „Stadtmitte und Am Kolonieschacht, Feld- und Grillparzerstraße“
  • Homburg – „Quartier Erbach“
  • Losheim am See – „Ortskern Losheim am See“
  • Merzig – „Merzig Innenstadt Süd-West“
  • Merzig – „Stadtmitte und Schalthaussiedlung“
  • Neunkirchen – „Quartier Neunkirchen“
  • Neunkirchen – „Östliche Innenstadt/ Oberer Markt“
  • Saarbrücken – „Brebach“
  • Saarbrücken – „Burbach“
  • Saarbrücken – „Malstatt“
  • Saarbrücken – „Nauwieser Viertel“
  • Saarlouis – „Fraulautern“
  • Saarlouis – „Roden“
  • St. Ingbert – „St. Ingbert Mitte“
  • St. Wendel – „Innenstadt und Kaserne“
  • Schwalbach – „Elm-Derlen“
  • Spiesen-Elversberg – „Ortskern Spiesen“
  • Sulzbach – „Stadtteil Mitte und Altenwald“
  • Völklingen – „Nördliche Innenstadt“
  • Völklingen – „Stadtteil Wehrden und Innenstadt“

Kontakt

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds

Cordula Uhlig-Riedinger
Referatsleiterin

Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken