Kleinere Städte und Gemeinden
Einführung
Das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wurde 2010 aufgelegt, um die öffentliche Daseinsvorsorge von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen zu sichern und zu stärken. Mit dem Programm wollen Bund und Länder die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge unterstützen.
Ziel ist die Herstellung von überörtlich zusammenarbeitenden oder ein Netzwerk bildenden Städten und Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten, die auch in der Zukunft handlungsfähige Ankerpunkte der Daseinsvorsorge darstellen.
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.
Mit dem Programmjahr 2019 ist der Programmbereich „Kleinere Städte und Gemeinden“ ausgelaufen. Förderanträge für das Programm sind seit 2020 nicht mehr möglich.
Weitere Informationen (z.B. Formulare, Publikationen) finden Sie unter dem Punkt „Service“ zum Download.
Direkter Download
Programmstrategie "Kleinere Städte und Gemeinden"
Ziele und Gegenstand der Förderung
Das Programm fördert die Stabilisierung und Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge und Zentralität der einzelnen Ortskerne. Dies soll durch interkommunale bzw. überörtlich koordinierte und auf den einzelnen Themenfeldern arbeitsteilige Zusammenarbeit erfolgen.
Die Bündelung der Kräfte und Ressourcen der Kommunen durch Kooperationen und die gemeinsame Festlegung von Entwicklungszielen sowie weitgehende Kooperation bei Infrastrukturangeboten und Zusammenarbeit in Netzwerken sollen die zentralörtliche Versorgungsfunktion dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region sichern.
Förderschwerpunkte
Förderschwerpunkte der „Kleineren Städte und Gemeinden“ sind insbesondere:
- Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur aufgrund zurückgehender Bevölkerung und des Rückzugs öffentlicher und privater Anbieter bzw. Anbieterinnen, die in der überörtlichen bzw. interkommunalen Abstimmung gemeinsam als dauerhaft erforderlich benannt sind,
- dazu gehören auch Maßnahmen zur Innenentwicklung sowie zur Schaffung und Erhaltung von Grün- und Freiräumen bzw. zur Barrierearmut und -freiheit von Gebäuden und Flächen,
- die Vorbereitung der Maßnahme wie
- Erarbeitung (Fortschreibung) von verbindlich abgestimmten überörtlich oder regional integrierten Entwicklungskonzepten, welche insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten,
- die Bildung interkommunaler Netzwerke bzw. Stadt-Umland-Vernetzungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Prozesse der Diskussion, Abstimmung und Entscheidung über überörtlich oder regional integrierte Entwicklungskonzepte, Kooperationsmanagement),
- die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“).
Fördervoraussetzungen und Kriterien zur Programmaufnahme
Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden des Saarlandes. Auf die Aufnahme in das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ besteht kein Rechtsanspruch.
Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes überörtlich abgestimmtes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept soll insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten. Das Entwicklungskonzept ist in eine gegebenenfalls bereits vorhandene räumliche Planung einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen.
Die Fördergebiete sind räumlich abzugrenzen. Die Festlegung des gesamten Gemeindegebiets als Fördergebiet ist nicht zulässig. Die räumliche Festlegung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, welche folgende Möglichkeiten der räumlichen Abgrenzung zulässt:
- Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB,
- städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB,
- Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB,
- Maßnahmegebiet nach § 171 b oder § 171 e BauGB,
- Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder
- Beschluss der Gemeinde.
Download
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
Evaluierung und Monitoring
Die Städtebauförderung ist als „lernende Politik“ auf eine leistungsfähige Begleitforschung und Evaluierung angewiesen. Um die Erfolge des Programms in den Kommunen zu messen, wird erhoben, was durch den Mitteleinsatz baulich erreicht wurde und welche Veränderungen für den Stadtraum und das Fördergebiet in einem bestimmten Zeitraum beobachtet wurden. Nur mit diesen Daten ist es möglich, das Programm stetig weiter zu entwickeln.
Nach den Vorgaben des Bundes besteht seit 2014 die Pflicht zur Erhebung der Informationen für alle Programmkommunen. Die Erhebung erfolgt durch die Kommune selbst.
Downloads
Nutzerhandbuch Elektronisches Monitoring
Beschreibung einer Modellgemeinde und laufende Fördergebiete
Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“
Städtebauliche Gesamtmaßnahme der Gemeinde Quierschied „Gemeinde Quierschied“
wichtige Daten
Gemeinde Quierschied
ca. 13.400 Einwohner (2013)
Grundzentrum
Förderprofil
Wirtschaftsstruktureller und demographischer Wandel einer saarländischen Gemeinde.
Ausgangssituation
Die Gemeinde Quierschied befindet sich, wie viele saarländische Gemeinden, im Strukturwandel und hat zusätzlich die Auswirkungen der Schließung von drei Bergwerken auf dem Gemeindegebiet zu bewältigen. Die Einwohnerzahl ist in den Jahren 2000 bis 2009 um ca. 7,4 Prozent gesunken. Zugleich ist der Anteil an Menschen über 65 Jahren auf knapp 25 Prozent angestiegen. Aufgrund von Bauschäden nach einem Unwetter im Jahr 2009 musste das Rathaus mit Bibliothek und Kultursaal am Rathausplatz abgerissen werden. Der Standort des ehemaligen Rathauses ist seitdem eine ungestaltete Brachfläche. Zudem stehen viele Gebäude in der Gemeinde leer und die Versorgungsinfrastruktur kann nur noch bedingt die Nahversorgung der Bevölkerung gewährleisten.
Besonderheiten
Um die leer stehenden Immobilien wieder schnell vermarkten zu können, wurde 2012 ein Leerstandsmanagement in der Gemeindeverwaltung eingerichtet. Auf der Brachfläche des ehemaligen Rathauses entstand das Haus der Kultur ("Q.lisse"), ein Veranstaltungs- und Kulturzentrum mit überörtlicher Bedeutung. Mit dem Neubau war eine umfassende Neugestaltung der angrenzenden Platz- und Freiräume verbunden. Die Aufenthaltsqualität wurde verbessert und die Ortsmitte als Versorgungszentrum stabilisiert, um wieder an Identität und Anziehungskraft zu gewinnen. Die Gemeinde hat in einem aufwendigen Wettbewerbsverfahren städtebauliche Entwürfe für die Erneuerung der Ortsmitte erstellen lassen. Eine Jury aus Fachleuten, Vertretern der kommunalen Politik und Bürgerinnen und Bürgern entschied über den Sieger des Wettbewerbs. Durch dieses Verfahren und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit ist der Rückhalt in der Bevölkerung für die Maßnahme gegeben.
Im Ortsteil Göttelborn, einem langgezogenen Straßendorf, soll eine neue Ortsmitte entstehen. Um im Dorf ein identitätsstiftendes Zentrum zu schaffen, ist die Reaktivierung einer Brachfläche mit einer dort befindlichen Bergwerkshalle geplant. Dort soll eine funktionsgemischte Dorfmitte mit Wohnen, Nahversorgung und Arztpraxen entstehen.
Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
- Aufwertung des Ortskerns,
- Sicherung der Nahversorgung,
- Stärkung der Gemeinde als Wohnstandort,
- zielgruppenspezifische Anpassung der Infrastruktur.
Beispielhafte Einzelmaßnahmen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Gemeinde Quierschied“
- Verlagerung der Gemeindebibliothek in die Marienstraße in einen leer stehenden Supermarkt,
- Einrichtung des Leerstandsmanagements,
- Umgestaltung der Grünfläche Schumannstraße/ Im Eisengraben im Ortszentrum Quierschied zu einer generationengerechten Parkanlage,
- Umgestaltung Spielmannsgasse in der Ortsmitte von Quierschied, Beseitigung von Leerständen,
- Mehrfachbeauftragung für das Veranstaltungs- und Kulturzentrum,
- Nachnutzung der ehemaligen Rathausfläche,
- Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des ehemaligen Hallenbads.
Fördergebiete
- Blieskastel – „Stadt Blieskastel“
- Freisen – „Gemeinde Freisen“
- Heusweiler – „Gemeinde Heusweiler“
- Kirkel – „Gemeinde Kirkel“
- Mandelbachtal – „Gemeinde Mandelbachtal“
- Nalbach – „Gemeinde Nalbach“
- Nohfelden – „Gemeinde Nohfelden“
- Nonnweiler – „Gemeinde Nonnweiler“
- Oberthal – „Gemeinde Oberthal“
- Perl – „Gemeinde Perl“
- Quierschied – „Gemeinde Quierschied“
- St. Wendel – „Stadt St. Wendel“
- Schiffweiler – „Gemeinde Schiffweiler“
- Schwalbach – „Gemeinde Schwalbach“
- Tholey – „Gemeinde Tholey, Ortsteile Theley und Tholey“
- Weiskirchen – „Gemeinde Weiskirchen“
Kontakt
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds
Cordula Uhlig-Riedinger
Halbergstraße 50
Referatsleiterin
66121 Saarbrücken