FAQs "Schwimmprogramm"
Die folgenden FAQs zur Richtlinie des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur finanziellen Förderung der Teilnahme von Kindern an Schwimmkursen sowie zur Finanzierung der Ausbildung zu Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrern („Sicher! Unsere Kinder lernen schwimmen.“).
Wer kann die Hilfe beantragen?
Für die Finanzierung der Teilnahme an Schwimmkursen: Alle Anbieter von Schwimmkursen, die über die Berechtigung verfügen, Kurse zur Grundlagenausbildung mit dem Ausbildungsziel "Frühschwimmer (Seepferdchen)" oder zur Vertiefung bereits vorhandener Schwimmfähigkeiten mit dem Ausbildungsziel "Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer)" mit den vorgeschriebenen Lerninhalten anzubieten und die Prüfungen zur Erlangung der jeweiligen Abzeichen abzunehmen. Gefördert werden ausschließlich die Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihren Wohnsitz im Saarland haben. Die Schwimmkurse müssen in saarländischen Schwimmbädern durchgeführt werden.
Für die Finanzierung der Ausbildung zu zusätzlichen Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrern: Alle Anbieter von Ausbildungskursen zu Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrern (gilt nur für: Trainer C, Trainerassistent, Ausbilder Schwimmen (DLRG), Ausbildungsassistent Schwimmen (DLRG)) mit Sitz im Saarland, die über die Berechtigung verfügen, die dort genannten Kurse mit den vorgeschriebenen Lerninhalten anzubieten und die Prüfungen zur Erlangung der jeweiligen Ausbildungsziele abzunehmen.
Höhe der Hilfen
Schwimmkurse: Die Höchstförderung bei einer Teilnahme beträgt 75 Euro pro Teilnehmerin oder Teilnehmer. Die Zuwendung darf die tatsächlichen Kursgebühren nicht überschreiten. Bei Kursgebühren, die unterhalb der Höchstförderung gemäß Satz 1 liegen, erfolgt eine Förderung in Höhe der tatsächlichen Kosten. Darüber hinaus wird je Schwimmkurs eine Kostenpauschale in Höhe von bis zu 300 Euro gewährt. Die Kostenpauschale beinhaltet Kosten für Trainerhonorare und Materialbedarfe, die im Zusammenhang mit den Schwimmkursen anfallen.
Ausbildung Schwimmlehrer: Die Höchstförderung zur Teilnahme an einem Kurs für Trainer C und Ausbilder Schwimmen (DLRG) beträgt maximal 400 Euro, an einem Kurs für Trainerassistenz und Ausbildungsassistenz Schwimmen (DLRG) maximal 200 Euro. Bei Kursgebühren, die unterhalb der jeweiligen Höchstförderung gemäß Satz 1 liegen, erfolgt eine Förderung in Höhe der tatsächlichen Kosten.
Anmietung zusätzlicher Wasserflächen: Die Höchstförderung zur Übernahme von Kosten für die Anmietung von zusätzlichen Wasserflächen für die Durchführung von Schwimmkursen im Sinne dieser Richtlinie beträgt 200 Euro pro Kurs. Sollten die Kosten für die Anmietung von Schwimmflächen unterhalb dieses Betrages liegen, erfolgt die Förderung in Höhe der tatsächlichen Kosten.
Wie erfolgt die Beantragung?
Die Antragsformulare können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Formulare sind an die Mailadresse schwimmen@innen.saarland.de zu richten.
Jeder Kurs muss einzeln beantragt werden (keine Sammelanmeldung für mehrere Kurse!)
Das Antragsformular ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, geben Sie für Rückfragen bitte die direkten Kontaktdaten des jeweiligen Vereinsbevollmächtigten bzw. Antragstellers im Antragsformular an.
Wann dürfen die Kurse beginnen?
Schwimmkurse können gefördert werden, wenn sie ab dem 1. November 2023 begonnen wurden. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch ein Anspruch auf Förderung.
Wie lange ist eine Antragstellung möglich?
Die Antragstellung ist bis zum 30. September 2024 möglich.
Wann wird gefördert?
Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Prüfung des Antrages durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport an den jeweiligen Anbieter