| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Kommunen, Flüchtlinge, Hochbau, Hochschulbau, Klinikbau

Landesverwaltungsamt

Das Landesverwaltungsamt (LaVA) ist ein Landesamt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Es wurde am 1. Januar 2008 im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform errichtet.

Die vorher auf Kreisebene angesiedelten Kommunalaufsichts-, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Ausländerbehörden wurden mit der Errichtung des LaVA zentralisiert. Seither hat sich das Aufgabenspektrum des LaVA weiter vergrößert.

Hauptsitz des LaVA ist St. Ingbert, weitere Teil-Standorte befinden sich in Homburg, Lebach und Saarbrücken.

Das LaVA ist in seinem derzeitigen Aufbau insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

Abteilung 1: Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten

Die Zuständigkeit der Abteilung 1 des Landesverwaltungsamts umfasst folgende Aufgabenbereiche

  • Allgemeine Kommunalaufsicht

  • Kommunale Finanzaufsicht, wirtschaftliche Betätigungen

  • Überörtliche Prüfung

  • Standesamtsaufsicht

  • Glücksspiel- und Spielhallenrecht, Geldwäschegesetz

Kommunalaufsicht, Standesamtaufsicht, Glücksspielrecht

Die Abteilung 1, Kommunalaufsicht und Standesamtsaufsicht, nimmt die bisher von den Landräten, dem Stadtverbandspräsidenten und dem damaligen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wahrgenommenen Aufgaben der unteren Kommunalaufsichtsbehörde wahr. Auch das Gemeindeprüfungsamt, das bislang ebenfalls beim Ministerium ressortierte, ist ab dem 1. Januar 2008 dort angesiedelt. Zudem fällt die Aufsicht über die Standesämter in den Aufgabenbereich dieser Abteilung.

Sportwetten

Saarländische Glücksspielaufsichtsbehörden fördern zusätzliche Transparenz im Bereich der Sportwetten – Leitlinien zum Vollzug im Bereich Sportwetten während des laufenden Konzessionsverfahrens werden veröffentlicht

Bei der Veranstaltung und der Vermittlung von Sportwetten (dem Betrieb einer Wettannahmestelle) sind vorrangig die Regelungen des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag -GlüStV-) sowie im Saarland des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar) zu beachten.
Diese haben zum Ziel,
das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden
und
Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.

Leitlinien zum Vollzug im Bereich Sportwetten während des laufenden Konzessionsverfahrens:

Leitlinien

Das Saarland (SL) hat bei den Beratungen zu den Vollzugsleitlinien neben Baden-Württemberg (BW), Berlin (BE), Sachsen (SN) und Sachsen-Anhalt (ST) folgende Protokollerklärung abgegeben:

„BE, SL, BW, ST und SN verstehen die Leitlinie ausschließlich als Ermessensleitlinien für die Vollzugsreihenfolge in einer Übergangszeit mit dem Ziel, gegen besonders schwere Rechtsverstöße vorrangig vorzugehen. Auch wenn das Verhalten eines Sportwettanbieters nicht unter einem unter Nr. III genannten Sachverhalt zu subsumieren ist, schließt dies einen Rechtsverstoß und ein behördliches Einschreiten nicht aus.“


Soweit die nach alledem zu beachtenden materiellen Anforderungen eingehalten werden, kann seitens der zuständigen Behörden von einem aufsichtlichen Einschreiten einstweilen abgesehen werden.
Damit besteht kein Anspruch auf spätere Erteilung einer Erlaubnis, es besteht insoweit kein Vertrauensschutz.

Abteilung 2: Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)

Ausländerbehörden bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen

Zur Eindämmung des Corona-Virus und zum Schutz des Personals sowie der Bürgerinnen und Bürger ist die Ausländerbehörde in

Lebach (Dillinger Str.67/2)

für den Publikumsverkehr vorerst geschlossen.

In unaufschiebbaren Ausnahmefällen wird eine telefonische Kontaktaufnahme empfohlen.

 

Die Abteilung 2 des Landesverwaltungsamtes, Zentrale Ausländerbehörde, ist gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz im Saarland.

Für jede Angelegenheit bei der Ausländerbehörde müssen Sie vorab telefonisch (Tel.: 0681 - 501 00) oder per E-Mail (zab@lava.saarland.de) einen Termin vereinbaren. Aktuell ist die Ausländerbehörde jedoch bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in vier Sachgebieten an den Standorten Lebach und Saarbrücken.

 

2.1 Landesaufnahmestelle

Schlesierallee 17, Oderring 16, Pommernstraße 1

66822 Lebach

Die Landesaufnahmestelle ist Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber sowie Gemeinschaftsunterkunft und Ausreisezentrum für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und unerlaubt eingereiste Ausländer.

 

2.2 Rechtsangelegenheiten, Rückkehrmanagement

Dillinger Straße 67, Gebäude 2

66822 Lebach

Dieses Sachgebiet ist Widerspruchsstelle gegen Bescheide der Zentralen Ausländerbehörde und vertritt diese bei allen Rechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus umfasst das Sachgebiet die Clearing- und Rückkehrberatungsstelle.

 

2.3 Ausländerbehörde Lebach

Dillinger Straße 67, Gebäude 2

66822 Lebach

Dieses Sachgebiet ist zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen betreffend Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber im Saarland sowie Ausländer aus Nicht-EU-Staaten aus den Landkreisen Saarlouis, Merzig, St. Wendel und Neunkirchen.

 

2.4. Ausländerbehörde Saarbrücken

Lebacherstr. 6a

66113 Saarbrücken

Dieses Sachgebiet ist zuständig für die EU/EWR/Schweizer-Bürger im Saarland, Einreise- und Visafragen sowie für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen betreffend Ausländer aus der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Saarpfalz-Kreis.

 

Rückkehrberatung

In Lebach ist in der Zentralen Ausländerbehörde eine Rückkehrberatungsstelle eingerichtet, die allen Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive und anderen interessierten die Möglichkeit bietet, sich frühzeitig über die Option einer freiwilligen Rückkehr zu informieren.

 

Dienstleistungen

Nähere Informationen, Anträge und Formulare zu folgenden Dienstleistungen erhalten Sie über den Link an der rechten Seite (Bürgerdienste Saar): https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/welcome

  • Arbeit als Au-Pair in Deutschland
  • Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Union

  • Ausstellen einer Bescheinigung über den Fortbestand des Aufenthaltstitels eines längerfristigen Auslandsaufenthaltes

  • Fragen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

  • Fragen zum Familiennachzug

  • Besuch von Integrationskursen

  • Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland

  • Beantragen einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern, die keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind.

  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers

 

Kontaktdaten / Hausanschrift

Dillinger Straße 67/2

66822  Lebach

Telefon: 06 81 / 5 01-00

Fax: 06 81 / 5 01-68 04

E-Mail: zab@lava.saarland.de

Internet: www.saarland.de

Sprechzeiten: Mo, Di u. Do: 08.00 - 12:00 u. 13:00 - 15:30 Uhr (Aktuell ist die Ausländerbehörde bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen (s.o.)). 

Mi u. Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Bürgerdienste Saar

Rückkehrberatung

Seit dem 14.11.2016 befindet sich in Lebach beim Landesverwaltungsamt in der Zentralen Ausländerbehörde eine Rückkehrberatungsstelle, die allen Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive die Möglichkeit bietet, sich frühzeitig über die Option einer freiwilligen Rückkehr zu informieren. Das Beratungsangebot richtet sich aber nicht nur an Asylbewerber im laufenden Verfahren, sondern auch an bereits abgelehnte Asylbewerber einschließlich der sogenannten Dublin-Fälle sowie Personen mit Aufenthaltstitel.
Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt, das im Rahmen des integrierten Rückkehrmanagements in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgesetzt wird.
Durch eine intensive und individuelle Beratung soll eine zeitnahe und geplante Rückkehr mit dem Ziel einer nachhaltigen Reintegration der Menschen in ihrer Heimat unterstützt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Reisekosten übernommen und auch eine finanzielle Förderung für den Neuanfang im Heimatland zugeteilt werden.
Die Rückkehrberatungsstelle finden Sie unter folgender Adresse:

Landesverwaltungsamt
- Zentrale Ausländerbehörde –
Dillinger Str. 67/Gebäude 2/Zimmer 40/ 42/ 46
66822 Lebach

Telefon: 0681/501-00 oder Durchwahlen -6785/- 6852/- 6853/- 6854/- 6856
FAX: 0681/501-6858
E-Mail: rueckkehr@lava.saarland.de

Abteilung 3: Zentrale Bußgeldbehörde

Zuständigkeitsbereich:

Die Zentrale Bußgeldbehörde umfasst folgende Sachgebiete:

Sachgebiet 3.1

Grundsatzfragen, Rechtsfragen, Qualitätsmanagement und Innere Organisation

Sachgebiet 3.2

Verkehrsordnungswidrigkeiten, Anzeigensachbearbeitung

Sachgebiet 3.3

  • Kasse

  • Mahn- und Vollstreckungswesen, einschließlich Vollstreckungskooperationen

  • Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostillen-Verfahren)

 

Aufgaben und Ziele:

Die ZBB ist für die Bearbeitung von Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr zuständig und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholdelikte sowie Verstöße gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die Ladungssicherungspflicht. Zudem kann die ZBB die Einziehung eines unrechtmäßig erlangten Gewinnes z.B. aufgrund von Überladung, anordnen. Wird eine rechtskräftige Forderung nicht bezahlt, so wird sie durch die Vollstreckungsstelle beigetrieben.

Wichtigste Aufgabe und Ziel der ZBB ist die Stärkung und Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Ahndung von verkehrsrechtlichen Verstößen. Die Vollstreckung der offen stehenden Forderungen (i. d. R. nicht bezahlte Bußgelder und Kostenbescheide) dient der präventiven Gefahrenabwehr und Durchsetzung der Rechtsordnung im Straßenverkehr.

Weitere Informationen u.a. zum Bußgeldkatalog oder dem Fahreignungssystem finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes:

Zahlungsaufforderung/Kontodaten

Sie haben im Rahmen einer Verwarnungs- oder Bußgeldangelegenheit eine Zahlungsaufforderung erhalten und möchten den Betrag überweisen? Verwenden Sie hierfür einfach den ebenfalls übersandten Zahlungsträger oder die nachfolgende Bankverbindung:

Zahlungsempfänger:          Zentrale Bußgeldbehörde St. Ingbert

IBAN:                                     DE66590500000003000015

BIC:                                        SALADE55   

Konto:                                    3000015

BLZ:                                       59050000

Um die eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleisten zu können, geben Sie bei Überweisungen bitte stets das dazugehörige Aktenzeichen als Verwendungszeck an.

 

Kontakt, Allgemeine Öffnungszeiten

Zentrale Bußgeldbehörde

Am Markt 7

66386 St. Ingbert

E-Mail-Kontakt (zbb@lava.saarland.de)

Telefon (0681) 501-7070

Telefax(0681) 501-7052

 

Öffnungszeiten

Bareinzahlungen sind möglich von Montag bis Freitag  zwischen 8:00 und 12:00 Uhr und zusätzlich Mittwoch zwischen 13.30 und 15:30 Uhr.

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung gerne auch außerhalb dieser Zeiten.

 

Links

Bürgerdienste Saar

Kraftfahrtbundesamt

Tatbestandskatalog

Bundesverkehrsministerium für Straßenbau

Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostillen-Verfahren)

Seit dem 17.02.2017 ist das Landesverwaltungsamt für die Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig.

Urkunden deutscher Behörden oder Gerichte können im Ausland bei ausländischen Behörden in der Regel nur dann verwandt werden, wenn die Echtheit der jeweiligen Urkunde zuvor im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs bestätigt worden ist, weil die ausländischen Behörden die Echtheit öffentlicher Urkunden, die in Deutschland ausgestellt werden, nicht in jedem Fall selbst überprüfen können.

Weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter der Internetadresse Auswärtiges Amt.

Dort ist ausführlich dargestellt, für welche deutschen öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland eine Beglaubigung (in welcher Form) erforderlich bzw. ausreichend ist. Darüber hinaus finden Sie auch Hinweise, von welchen Staaten eine bestimmte Form der Beglaubigung (Haager Apostille/Legalisation) vorausgesetzt bzw. gefordert wird.

Weitere Infos und Formulare finden Sie auf: Bürgerdienste Saar

"Apostillentelefon": (0681) 501 2091

Abteilung 4: Staatliche Hochbaubehörde (SHB)

Die Aufgaben der Abteilung umfassen:

a)     die Hochbauaufgaben des Landes:

Planung, Bauausführung und Projektleitung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungs- und energiesparende Maßnahmen des Landes; baufachliche Betreuung der Liegenschaften des Landes

b)     die Bauaufgaben des Bundes:

Planung, Bauausführung und Projektleitung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Bauunterhaltungsmaßnahmen des Bundes sowie baufachliche Betreuung der Liegenschaften des Bundes im Wege der Organleihe
Bei der Erledigung der Aufgaben wirken folgende Bereich zusammen:
  • Zentrale baufachliche Dienste (Vergabestelle, Nachtragsmanagement, Haushalt, Controlling, FbT-Verträge, technischen Fachanwendungen)
  • Rechtsangelegenheiten
  • Hochbau Land
  • Hochschulbau
  • Hochschul- und Klinikbau
  • Technische Gebäudeausrüstung Land
  • Bundesbau

Bundesfreiwilligendienst

Wer sich über einen längeren Zeitraum freiwillig in einer sozialen Einrichtung engagieren will, kann seit 2011 einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim Landesverwaltungsamt absolvieren.

Allgemeines zum BFD:

  • steht Männern und Frauen offen

  • ist unabhängig vom Alter (frühester Einstieg mit 15 oder 16 Jahren nach   Ende der Vollzeitschulpflicht, eine Höchstaltersgrenze besteht nicht)

  • ermöglicht einen Einblick in soziale Arbeitsfelder

  • dauert in der Regel zwölf Monate, maximal 18 Monate

  • bietet die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung

  • Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten ein monatlichen Entgelt von 500 Euro

 

Bewerbungen für einen BFD:

Die Landesaufnahmestelle in Lebach ist als Einsatzstelle für den BFD anerkannt.

Wer an einem BFD in der Landesaufnahmestelle interessiert ist, wendet sich bitte an die Stabsstelle Zentrale Dienste des Landesverwaltungsamtes:

 

Ansprechpartner:

Frau Sabine Ohlmann, Tel. (0681) 501 6802 od.

Herr Marc Scherschel, Tel. (0681) 501 7109

 

Weitere generelle Infos zum BFD: Bundesfreiwilligendienst

Kontakt

Landesverwaltungsamt

Am Markt 7

66386 St. Ingbert

E-Mail-Kontakt: poststelle@lava.saarland.de

Telefon(0681) 501-00

Telefax(0681) 501-7003

Bürgerdienste Saar