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Dokumente, Berechnungen und Antragsformular
Hier finden Sie alle Tools und das Antragsformular.
Die Version 3.1 enthält im Wesentlichen folgende Anpassungen:
1. Nach § 8 Abs. 4 und 5 SPaktG angehobene Defizitobergrenzen können ausgewiesen werden.
2. Die Rückführung hierdurch entstandener realer zahlungsbezogener Fehlbeträge (ZFB) in Folgejahren kann dargestellt werden.
3. Die reguläre Rückführung von ZFB, soweit eine Erleichterung nach Nr. 2 gilt, kann reduziert werden.
4. Soweit allgemeine Lockerungen nach § 8 Abs. 4 und 5 bestehen, erfolgt die Übernahme in die Berechnungen vollständig programmgestützt.
5. Möglichkeiten zum Eintrag von Gemeindename und Datum in allen Tabellenblättern.