Kommunalverfassungsrecht
Die Kommunen entscheiden über die täglichen Bedürfnisse und Lebensumstände ihrer Bürgerinnen und Bürger, haben dabei deren Wohl zu fördern und leisten so ihren spezifischen örtlichen Beitrag zur Entwicklung des Landes und des Bundes.
Damit die Entscheidungen in einem ordnungsgemäßen Verfahren und unter der Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden, muss die Aufgabenwahrnehmung auf der kommunalen Ebene organisiert werden.
Hierzu dienen die Kommunalverfassungen der Bundesländer, die den Rahmen für das Handeln auf kommunaler Ebene verbindlich festlegen. Im Saarland ist dies das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG). Kommunalverfassungen enthalten Regelungen zu den Aufgaben, den Hoheitsrechten, den Organen und der Finanzierung der Kommunen, ihr Verhältnis zu ihren Bürgerinnen und Bürgern und zu den Formen der kommunalen Zusammenarbeit, aber auch zu Verfahren, mit denen die Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns im Rahmen dieser Regelungen sichergestellt wird. Wegen der alleinigen Zuständigkeit der Länder für ihre Kommunen und deren jeweils eigenen geschichtlichen Entwicklung sind die Kommunalverfassungen der einzelnen Bundesländer recht unterschiedlich ausgestaltet.
Aufgabe des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) im Bereich Kommunalverfassungsrecht ist die Auslegung dieser Regelungen, im Wesentlichen in folgenden Gesetzen:
- Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
- Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Bekanntmachungsverordnung (BekVO)
Die Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft und für unser Zusammenleben auch auf kommunaler Ebene entwickeln sich fort. Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger wächst, die Bevölkerungszahl geht zurück. Die Ansprüche und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an eine moderne Verwaltung steigen, die Aufgabenbereiche der Kommunen sind gewachsen, die technische Entwicklung bringt neue Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung und Organisationsabläufe. Gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume für das kommunale Handeln enger. Eine weitere Aufgabe des Ministeriums im Bereich Kommunalverfassungsrecht liegt daher darin, bei der Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens für das kommunale Handeln entsprechend den sich wandelnden Anforderungen unserer Gesellschaft mitzuarbeiten. Ziel ist die Erhaltung einer leistungsfähigen und zugleich bürgernahen kommunalen Verwaltung und die Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Strukturen. Nicht zuletzt ist es auch Aufgabe des Ministeriums, die Interessen der Kommunen überall dort wahrzunehmen, wo diese Interessen betroffen sind und das Land gefragt ist. Insbesondere sind die kommunalen Belange im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, des Bundes und des Landes zu vertreten.
Alexandra Messerle
Referatsleitung
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken