| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Was muss den Beteiligten / Betroffenen berichtet werden?
Die Beteiligten und Betroffenen sollten angemessen und in regelmäßigen - nicht zu großen - Zeitabständen über mögliche Risiken und Erfolge informiert werden.
Informieren Sie daher
- über den aktuellen Stand der Kooperation,
- über Hindernisse / Schwierigkeiten, die aufgetaucht sind,
- über Alternativen und ihre Bewertung,
- über die Gründe der Entscheidungsfindung.
Gehen Sie offen und ehrlich mit den Informationen um, sowohl hinsichtlich der Risiken als auch der Chancen.