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Zuwendungsbau (ZBau)

Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau)

"Die Zuwendungsgeber des Bundes unterstützen in erheblichem Umfang, je nach Einzelfall allein oder zusammen mit Ländern, Kommunen oder Dritten, Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Zuwendungsempfänger) bei der Erfüllung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Aufgaben. Ein großer Teil der finanziellen Unterstützung entfällt auf die Förderung von Hochbaumaßnahmen.


Die Voraussetzungen und Grundsätze für die Bewilligung und Verausgabung der Zuwendungsmittel sind im Haushaltsrecht des Bundes codifiziert (u. a. §§ 23, 24, 44 BHO, VV-BHO). Bei Zuwendungsbaumaßnahmen sind darüber hinaus die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den VV zu § 44 BHO (ZBau) und die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) zu beachten.


Der einheitlichen Verfolgung wesentlicher baupolitischer und baukultureller Ziele des Bundes muss auch im Zuwendungsbau großes Gewicht beigemessen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung des Wettbewerbswesens, des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens und die Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren sowohl für Planungs- als auch Bauleistungen. Die Sicherstellung einer zweckmäßigen, kostenoptimalen und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel ist haushaltsrechtlich geboten. Dies alles setzt auf Seiten des Zuwendungsempfängers baufachlichen Sachverstand voraus, über den er oftmals nicht in ausreichendem Maße verfügt. Deshalb ist die unterstützende und frühzeitige Mitwirkung der jeweils zuständigen staatlichen Bauverwaltung unerlässlich. Die neutrale baufachliche Beratung der Zuwendungsempfänger erscheint in der Regel zwingend notwendig. In den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen und in den Verfahrensregeln zur ZBau sind die Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung im Einzelnen geregelt.


Die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen mit Anlage und Mustern sowie Verfahrenserläuterungen und Anhänge sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahre 2006 zu den „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) zusammengefasst worden.


Die RZBau sind als Leitfaden sowohl für die Antragsteller / Zuwendungsempfänger als auch für die Bewilligungsbehörden / Zuwendungsgeber und für die zu beteiligenden Stellen der staatlichen Bauverwaltung bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen bestimmt. Sie sollen insbesondere Verfahrensabläufe transparent machen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten umfassend darstellen und eine weitgehend einheitliche Handhabung der Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen auch bei Mischfinanzierungen ermöglichen. (...)"

Quelle: https://fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/